Herzlich willkommen auf unseren Webseiten der Bürgerinitiative pro Tempo 50 (und damit meist gegen Tempo 30). Unser Anliegen ist, die bewährte Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auf Hauptstraßen innerorts sowie Ortsdurchfahrten beizubehalten, und insbesondere gegen Tempo 30 auf solchen Straßen einzutreten!
Unsere Gründung erfolgte, weil die Stadt Ulm in diversen Teilorten und Straßen unssinige Tempo-30-Beschränkungen eingeführt hatte. Zunächst ging es nur um Wiblingen (und Unterkirchberg), später auch um andere Ortschaften. Dazu hatten wir mehrere Petitionen beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht.
Nach weit über einem Jahr des Kampfes, haben wir nun endlich die ersten Fälle gewonnen. Allerdings bleiben wir als Beobachter wachsam, um bei neuen unsinnigen Beschränkungen sofort wieder aktiv werden zu können.
22.01.2023 – Vermehrte Anfragen an uns
Seit Dezember 2022 erreichen uns bundesweit vermehrt Anfragen zum Thema Tempo 30. Leider war auch eine Anfrage aus Berlin per Telefon dabei, in der um Rückmeldung per SMS gebeten wurde, allerdings wurde keine Rufnummer hinterlassen. So ist es natürlich schwierig, zu antworten. Wer auch immer das war, möge bitte eine Email an uns schreiben.
Allgemein ist zu sagen, dass unsere Reaktionszeit aktuell eher langsam ist. Wir bitten das zu entschuldigen. Eine erste Anlaufstelle für Informationen ist unsere Seite Widerspruch einlegen!, auf der Sie erste Informationen finden. Leider ist diese auch nicht mehr ganz aktuell.
Im Laufe der Zeit gab es Änderungen gegenüber der auf der Seite Widerspruch einlegen! dargelegten Rechtslage bezüglich Schulen und Kindergärten, sowie Altenheimen. Diese sind nun auch ein Grund für Tempo 30, und zwar beginnend und endend jeweis 300 m zur jeweiligen Einrichtung entfernt. In diesen Fällen können Sie sich eine Gegenwehr also von vorneherein sparen.
06.06.2018 – Tempo-30-Zone in der Frauenstraße in Ulm ist rechtswidrig
Siehe Pressemitteilung und Kommentar. Beachten Sie auch dazu unser Update im Artikel Geblitzt in der Frauenstraße.
30.12.2017 – Neues aus Bremerhaven
Schon am 24.11. ging folgende Pressemitteilung vom Presseservice der Freien Demokraten (FDP) Bremerhaven bei uns ein, die wir heute endlich unverändert veröffentlichen wollen:
Bremerhaven, 24.11.2017. Zur Antwort des Magistrats zu einer Anfrage der FDP in der Stadtverordnetenversammlung erklärt der Sprecher für öffentliche Sicherheit, Bernd Freemann: „Das Tempolimit auf 30 km/h am Lunedeich muss aufgehoben werden. Der Magistrat kann uns die Begründung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 am Lunedeich zum jetzigen Zeitpunkt nicht darlegen. Seit der Insolvenz von Weser Wind wurde die Verkehrssituation offensichtlich nicht mehr überprüft.“
Die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde eingeführt, weil es durch ein hohes Parkaufkommen auf Höhe der Firma Weser Wind immer wieder zu Unfällen gekommen sein soll. Die Höhe der Unfallzahlen wurde in der Antwort nicht mitgeteilt. Nach der Insolvenz der Firma Weser Wind wurde der Betrieb eingestellt. „Dadurch haben sich auch die örtlichen verkehrlichen Eigenheiten und die damit verbundenen Konflikte verändert. Das muss auch der Magistrat zur Kenntnis nehmen und die Geschwindigkeitsbegrenzung überprüfen“, fordert Freemann. Auf die mündliche Anfrage der FDP in der Stadtverordnetenversammlung antwortete der Magistrat, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung weiterhin gegeben sind. Zu welchem Zeitpunkt letztmalig die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung überprüft wurden bleib der Magistrat in seiner Beantwortung im Oktober schuldig. Auch in einer nachbearbeiteten Antwort nennt der Magistrat kein Datum und erklärt, dass eine neue Verkehrsstatistik nach der Insolvenz von Weser Wind nicht vorliegt.
Freemann kritisiert: „Meinungen von Magistrat, Schutzpolizei und FBG nehmen wir zur Kenntnis. Sie ersetzen aber keine ordnungsgemäße Überprüfung. Solange diese nicht erfolgt, ist für uns das spezielle Tempolimit nicht legal und muss daher beseitigt werden.“
Kommentar von uns: Es scheint wohl Mode zu sein, einmal genommene Freiheiten nicht wieder hergeben zu wollen. Wenn sich die Verkehrssituation eklatant verändert, erfordert das in der Tat eine Neuberwertung der Situation. Umgekehrt wird das ja so gemacht: Nehmen Verkehr und/oder Unfallszahlen stark zu, wird ein Tempolimit eingeführt. Da ist es nur konsequent, dass, wenn Verkehr und/oder Unfallzahlen abnehmen, dieses wieder aufgehoben wird, mangels der Voraussetzungen dafür, die dann ja entfallen sind.
25.06.2017 – Geblitzt in der Frauenstraße in Ulm?
Dann besteht Hoffnung für Sie. Melden Sie sich bei uns, die Tempo-30-Zone in der Frauenstraße verstößt gegen die StVO und Sie haben Chancen, nichts zahlen zu müssen. Lesen Sie hier weiter, was Sie tun können, wenn Sie in der Tempo-30-Zone Frauenstraße in Ulm geblitzt wurden.
25.06.2017 – Parken im Parkverbot – die Stadt Ulm darf das?
Siehe Beitrag Alle sind gleich, nur die Stadt Ulm ist gleicher.
(Standort Ulm-Wiblingen / Hauptstraße, kurz vor dem Pranger)
30.04.2017 – Aufschrei gegen Tempo 30 in ganz Deutschland
Siehe Artikel auf welt.de. Das UBA hatte ja argumentiert, der Verkehr fließe stetiger und es würden weniger Lärm und Schadstoffe produziert. Blödsinn, so finden nicht nur wir, sondern auch viele, die in dem Artikel zu Wort kommen:
„Eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts auf 30 Stundenkilometer senkt den Ausstoß von Schadstoffen nicht. Auch der Lärm wird dadurch nicht wahrnehmbar reduziert“, sagte Ulrich Klaus Becker, Vizepräsident für Verkehr beim ADAC, und bezieht sich dabei auf eine Studie des Klubs aus dem Herbst. „Tempo 30 ist eine Maßnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit, nicht für die Minderung von Schadstoffen wie Stickoxiden“, heißt es [sogar] beim VCD.
Und weiter:
Entscheidend auch für die Lebensqualität der Anwohner sei, wie gut der Verkehr durch die Stadt fließe. Dabei machten Begrenzungen auf 30 Stundenkilometer den Verkehr nicht automatisch flüssiger, argumentiert Thewalt. „Das regelt man anders, vor allem über die Ampeln, grüne Wellen. Der Verkehr kann also auch bei Höchstgeschwindigkeiten von 40 oder 50 Kilometern gut fließen.“
Siehe auch hier:
[Thüringens] Verkehrsministerin Birgit Keller (Die Linke) sagte auf dpa-Anfrage, die Fachleute ihres Hauses befürchteten, dass Autofahrer dann [bei generellem Tempo 30 in der Stadt] verstärkt den kürzesten Weg suchen und dazu von Haupt- auf Nebenstraßen durch Wohngebiete ausweichen würden.
21.04.2017 – Gegen Tempo 30 im Bodenseekreis
Heute weisen wir auf eine unterstützungswürdige Petition aus dem Bodenseekreis hin, die für die Aufhebung der dort in letzter Zeit epidemisch explodierten Tempo-30-Beschränkungen wirbt. Das in den betroffenen Ortschaften eingeführte T30 ist teils wahrlich lächerlich, Markdorf fällt uns hier als besonders negatives Beispiel ein. Unterstützen auch Sie bitte diese Online-Petition bei OpenPetition.org!
18.04.2017 – Jetzt schlägt’s 13!
Die Online-Zeitschrift “Auto-Service” berichtet über eine Forderung des Umweltbundesamtes nach Tempo 30 in Städten. Hier ein Auszug daraus (lesen Sie bitte den vollständigen Text mit Hilfe des obigen Links):
Das Umweltbundesamt verspricht sich von einer flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in allen deutschen Städten viele Vorteile: Neben besserer Luft soll es auch weniger Unfälle und einen besser fließenden Verkehr geben. Ziel des Amtes ist, schon bis 2020 eine Änderung der Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. Doch die Kritik ist groß.
[…]
Was für viele Autofahrer erst einmal nach einer deutlichen Verlangsamung des Straßenverkehrs klingt, soll laut der Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, das genaue Gegenteil mit sich bringen. Die Politikerin sieht nämlich nicht nur Vorteile durch die geringeren Schadstoffemissionen, wenn alle Fahrzeuge mit Tempo 30 unterwegs sind. Pkw und Lkw sollen zugleich auch genauso schnell von A nach B kommen können wie zuvor, da geringere Standzeiten und weniger Stop-and-go zu einem flüssigeren Verkehrsfluss führten.
Das Umweltbundesamt müsste es doch besser wissen, wo doch schon Umweltämter auf Landesebene, wie bspw. das LUBW, in zahlreichen Untersuchungen herausgefunden haben, dass Tempo 30 nicht immer aus Umweltgesichtspunkten vorteilhaft ist, sondern nicht selten sogar zu mehr Verbrauch, mehr CO2- und mehr NOx-Ausstoß führt. Lediglich, wenn mit T30 eine Verstetigung des Verkehrs einhergeht, kann es vorteilhaft sein.
Darum scheint man es sich einfach zu machen, und einfach so zu tun, als brächte T30 dies automatisch mit sich, so dass man dann dreist behaupten kann, dass das Gegenteil einer deutlichen Verlangsamung des Straßenverkehrs einträte. Aber: Gibt es tatsächlich “geringere Standzeiten und weniger Stop-and-go” und damit einen “flüssigeren Verkehrsfluss”? Nein, nicht automatisch. Es kommt auf viele Faktoren an, von denen die Verkehrslast sicher eine ganz entscheidende Rolle spielt. Wir konnten das hier schön studieren, nach Einführung von T30 in den Ortschaften rund um Ulm kam es insbesondere in Eggingen, Ermingen, Wiblingen und Unterkirchberg zu starker Konvoi- und Kolonnenbildung, insbesondere zu Stoßzeiten. Seit T30 wieder weitgehend aufgehoben wurde fließt der Verkehr wieder deutlich flüssiger. Man muss also ganz klar sagen, dass T30 auch genau das Gegenteil von “flüssigerem Verkehrsfluss” bewirken kann, und dass die Fahrt von A nach B dann eben doch entscheidend länger dauert.
Wie wäre es, den Gedankengang mal auf die Spitze zu treiben, um den Unsinn aus dem Umweltbundesamt plakativ darzustellen? Wenn eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu gleichem Zeitverbrauch für die Bewältigung einer Strecke von A nach B führte, weil “geringere Standzeiten und weniger Stop-and-go zu einem flüssigeren Verkehrsfluss führten”, warum dann nicht Schritttempo9 einführen? Wäre doch logisch, denn dann bräuchten wir ja gar kein Auto mehr, sondern könnten zu Fuß gehen, sogar ganz ohne Standzeiten und 100 % stetig im ungestörten Verkehrsfluss? Na, dämmert’s, was da für ein Unfug erzählt wird?
Wenn wir mal in der Realität bleiben und ohne ideologische Verblendung nüchtern betrachten, was wohl das schnellere Vorankommen bedeutet, wird sich schnell die Erkenntnis breit machen, dass T50 eben doch T30 überlegen ist, sowohl vom Zeitverbrauch, als auch vom Spritverbrauch und den Schadstoffemissionen. Was meinen Sie denn, wofür die Autohersteller die Motoren optimiert haben, für 30 km/h oder für 50 km/h? Sie tippen auf 50 km/h? Dann liegen Sie richtig. Zwischen 50 und 60 km/h sind die meisten Autos am effizientesten, u.a. gerade deshalb, weil Automobilingenieure keine Ideologen sind, sondern intelligente Menschen, die dafür sorgen, dass das Produkt, das sie entwickeln, sich möglichst gut dort verhält, wo es am meisten eingesetzt wird. Wäre dem nicht so, würden die Menschen das Auto des Konkrurrenten kaufen, das sich dann billiger betreiben ließe, und sie wären langfristig ihren Job los.
Dazu kommt, dass T30 im gesamten Stadtgebiet dann wieder die bisherigen T30-Zonen (meist Wohngebiete) als gleich gute Strecken wieder zu möglichen Abkürzungen macht, und anstatt den Verkehr auf Haupt- und Durchgangsstraßen zu bündeln und damit aus Wohngebieten fern zu halten, fließt dieser wieder genau da rein, wo man wohnen will und wo Kinden spielen. Tolle Idee!
31.03.2017 – Immer die gleichen Mythen
Wieder einmal lesen wir in der Südwestpresse einen Leserbrief, in dem der Leserbriefschreiber völligen Unfug erzählt. Der Mythos, dass eine Lärmpegelreduktion um 3 dB(A) einer Halbierung der Lautstärke entspräche, scheint sich hartnäckig zu halten (übrigens selbst auf Seiten von Mitstreitern, die dies ebenfalls behaupten). Das ist kompletter Unsinn. Lediglich die Schallleistung halbiert sich. Das menschliche Ohr reagiert aber nicht linear zur Schallleistung, sondern logarithmisch. Erst eine Verzehnfachung der Schallleistung entspräche einer Verdopplung der Lautstärke (also +10 dB(A)), und entsprechend eine Senkung der Schallleistung um den Faktor 10 würde einer Halbierung der Lautstärke entsprechen (-10 dB(A)). Siehe unsere neue Seite Mythen.
03.08.2016 – Mission Accomplished – Tempo 30 ist Geschichte in Wiblingen
Heute wurden endlich die rechtswidrigen Schilder in Wiblingen abgebaut. Nach 14 Monaten rechtswidriger Tempo-30-Beschränkung kehrt die Stadt Ulm endlich – allerdings nur gezwungenermaßen – auf den Pfad des Rechts zurück. Das ist eine aberwitzig lange Zeit, in der die Rechte der Bürger mit den Füßen getreten wurden.
Schon im Mai 2015 war der Widerspruchsbescheid rechtskräftig geworden, aber erst im August 2016 folgt die Stadt Ulm den Anordnungen aus dem Widerspruchsbescheid. Der Wähler wird es den Herren Rivoir (SPD), Joukov (GRÜNE) und allen anderen Beteiligten aus SPD und GRÜNEN sicher nicht vergessen.
Aber auch der Rest der Stadträte, die damals für die Einführung von Tempo 30 gestimmt hatten, hat sich bis auf die Knochen blamiert. Beweist dieser Fall doch, dass Stadträte ohne die zugrundeliegende Rechtslage geprüft zu haben, und ohne Vor- und Nachteile sauber abgewogen zu haben – also ohne jegliche Kompetenz – bereit sind, dem Bürger Rechte zu entziehen. Und das ohne echte Not, alleine auf Basis des Gejammeres einzelner Anwohner, die zwar gerne die Vorteile der Stadt beanspruchen, aber die Nachteile nicht in Kauf nehmen wollen.
In einem kleinen Kernbereich bleiben die Schilder leider stehen. Allerdings nur dort, wo man ohnehin nicht mit 50 km/h fahren sollte. Da deshalb die Schilder eigentlich immer noch gegen die StVO verstoßen, nach der Schilder nur dort aufgestellt werden dürfen, wo es zwingend notwendig ist, gehörten diese dort eigentlich auch abgebaut, aber wir wollen nicht kleinlich sein. Wir freuen uns lieber über den Erfolg, dass wir als kleine Bürgerinitiative gegen die übermächtige Stadt Ulm gewonnen haben. Noch einmal ein großes Dankeschön an alle, die uns unterstützt haben!
25.07.2015 – Auch in Vöhringen zurück zu Tempo 50
Wie die Südwestpresse heute berichtet, wird auch in Vöhringen das vor kurzem erst eingeführte Tempo 30 in der Ulmer Straße wieder aufgehoben. Hier waren wir gerade in der Vorbereitung eines Widerspruchs, doch damit ist dieser nicht mehr nötig. Ein lokal ansässiger Bürger, der diesbezüglich mit uns in Kontakt stand, könnte hier die entscheidende Rolle gespielt haben.
Wie auch immer, auch hier haben sich die Lokalpolitiker eine Niederlage einkassiert (statt weitere Bußgelder mit ihrem häufigen Blitzen dort zu kassieren).
Das zeigt, dass Einmischung durch Bürger wichtig und erfolgreich ist.
18.07.2016 – Zurück zu Tempo 50
Mittlerweile ist am 16.7. auch ein etwa ausführlicherer Artikel in der Südwestpresse erschienen: Tempo 30 in Ulmer Ortteilen wird aufgehoben. Mehr dazu auf der Seite News.
Was spricht gegen Tempo 30?
Vieles. U.a. dies:
Siehe Beitrag Umweltsünde Tempo 30.
10.6.2016 – Widerspruch gegen Tempo 30 in der Frauenstraße
Wir haben gegen Tempo 30 in der Ulmer Frauenstraße Widerspruch beim Regierungspräsidium Tübingen eingelegt. Typisch für unsere heutigen bürgerfreundlichen, bürgernahen Behörden, üben diese sich in Hinhaltetaktik und Ignoranz, denn eine Bearbeitung selbst simpler Teilanträge sind diesen selbst nach über 4 Monaten nicht möglich. Die Stadt Ulm muss bspw. für simple offensichtliche Fakten “erneut in Prüfung gehen”, wie mir mitgeteilt wurde. Gleichzeitig fordert Stadtrat Joukov aber, dass Gesetze “auch für den KfZ-Verkehr gelten” (nur halt nicht die Stadt Ulm, wie man den Eindruck gewinnt).
11.01.2015 Gegen Tempolimit auf Autobahnen!
Zufällig traf ich auf eine Petition, die sich gegen das vom baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur geplante Pilotprojekt einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesautobahn 81 für die Dauer von vier Jahren beginnend ab Ende Mai 2016 richtet.
Unterstützen auch Sie diesen Kampf gegen eine weitere Freiheitsberaubung und Gängelung der Autofahrer. Besuchen Sie die Seite der Initiative „Verkehrsfluss statt Tempolimits – Freie Fahrt fürs Ländle“, um mehr zu erfahren, oder gehen Sie direkt zu deren Petitionsseite. Eine Facebookseite dazu existiert ebenfalls.
9.12.2015 Zu Gast bei Radio free FM
Am Mittwoch, den 9.12.2015 waren wir von 16 bis 17 Uhr live in der Sendung “Plattform” von Radio free FM. In dieser Sendung konnten wir ausführlich die Situation und unsere Sicht der Dinge dazu darlegen. Es entwickelte sich eine unerwartet spannende und kurzweilige Sendung für uns, wir hätten beinahe noch einmal eine weitere Stunde mit Inhalt füllen können. Ein ganz herzliches Dankeschön an Radio free FM für die Einladung dazu und die nette Gastfreundschaft!
Fernsehbeitrag als Einführung
Am 19.08.2015 war die Kontroverse um Tempo 30 ein Thema in der Landesschau Baden-Württemberg des Südwestrundfunks (SWR), in dem auch wir unsere Position vertraten. Hierbei kamen Gegner wie Befürworter von Tempo 50 in Ulm-Wiblingen zu Wort. Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar.
Beitrag in der Morning Show von DONAU 3 FM
Auch der Radiosender DONAU 3 FM widmete sich dem Thema “Tempo 30 in den Ulmer Ortsteilen” und strahlte dazu diverse Beiträge aus. In einem dieser Beiträge kamen auch Anwohner zu Wort. Wir stellen Ihnen diesen Beitrag aus der Gute-Laune-Morningshow, gesendet am 28.09.2015 um 7:50 Uhr bei DONAU 3 FM, hier mit deren freundlicher Genehmigung zur Verfügung. Klicken Sie unten in der Leiste auf das Dreieck, um die Wiedergabe zu starten.
Bemerkenswert ist die Aussage einiger, dass es mit Tempo 30 nun lauter ist, als zuvor mit Tempo 50. Schön auch, dass bestätigt wird, dass Tempo 30 tagsüber keinen Sinn macht und der Verkehrsfluss nur bei Tempo 50 vernünftig ist. Das bestätigt unsere Haltung gegen Tempo 30 und pro Tempo 50!
Beiträge auf RegioTV Schwaben
RegioTV Schwaben berichtet zum Thema gegen Tempo 30 hier (08.05.2015) und hier (25.09.2015).
Neuer Fernsehbeitrag vom SWR
Am 15.10.2015 strahlte das SWR einen weiteren Beitrag aus, den man hier in der Mediathek ansehen kann. Allerdings sind darin einige eklatante Fehler und falsche Vergleiche enthalten. Welche das sind, stelle ich in meinem Kommentar dazu klar.
Unser Plakat
Wir haben für uns, aber auch für jeden Interessierten, ein Plakat entworfen und auch aufgestellt, mit dem wir dafür werben, statt Tempo 30 auf Durchgangsstraßen wieder mit einer Petition für altbewährtes Tempo 50 einzutreten.
Jede Gruppe innerhalb der BRD, die ähnlich wie wir vor Ort für Tempo 50 und gegen Tempo 30 kämpft, kann auf Anfrage unser Plakat und unsere Infrastruktur der Webseiten für eigene Petitionen oder Aktionen nutzen. Schreiben Sie uns an, um die Details dazu zu klären!
Unsere Argumente gegen Tempo 30
Es gibt eine Reihe von guten Argumenten gegen Tempo 30. Tempo 30 macht nur auf wenigen speziellen Strecken und Abschnitten Sinn, meistens aber nicht. Warum das so ist, können Sie ausführlich auf der Seite Argumente gegen Tempo 30 nachlesen. Hier in Stichworten einige unserer Argumente:
- Tempo 30 führt oft zu mehr Verbrauch, CO2-Ausstoß und motorbedingter Feinstaub.
- Die Alarmierungszeit für Feuerwehr steigt, mit ggf. tödlichen Folgen!
- Auch Rettungskräfte haben – trotz Sonderrechten – höhere Anfahrtszeiten, wenn langsame Autofahrer in Weg sind.
- Die Verkehrskapazität und damit die Leistungsfähigkeit der Straße sinkt.
- Geringere Verkehrskapazität bedeutet höheres Staurisiko und in Folge mehr Staus und Konvoibildung (siehe Unterkirchberg).
- Tempo 30 bedeutet auf Durchgangsstraßen unnötige Zeitverluste.
- Vermeintlich geringe Zeitverluste einer Einzelstrecke summieren sich zu ansehnlichen Zeitverlusten auf. Durch Unterkirchberg, Wiblingen und weitere Strecken, kommen da auf der einfachen Fahrt ein paar Minuten zusammen. Für Pendler verdoppeln sich die Zeitverluste und bedeuten auf’s Jahr gesehen beachtliche Zeitverluste!
Probleme für Gewerbetreibende und Anwohner
- Tempo 30 sorgt für weniger Kunden im Ort. Statt sich über Tempo 30 ärgern zu müssen, bestellt man lieber im Internet, was letzlich zu mehr Lieferverkehr führt und den örtlichen Händlern schadet.
- Tempo 30 führt zu mehr Wartezeit an Einmündungen und mehr Lärm dort.
- Am Ende eines Tempo-30-Abschnitts führen Beschleunigungsvorgänge zu mehr Lärm dort. Die entlang des Tempo-30-Abschnitts profitierenden Anwohner muten denen am Ende des Abschnitts vielleicht sogar mehr Lärm zu, als diese vorher bei Tempo 50 hatten.
- Bei Staus und langen Konvois gibt es mehr Wartezeit für Fußgänger, bis diese eine “Lücke” zwischen zwei Fahrzeugschlangen (Konvois) zum Queren der Fahrbahn finden. In Wiblingen kein Problem, weil dort ausreichend Querungshilfen existieren, wohl aber ein Problem in Unterkirchberg.
- Tempo 30 führt meist zur Verlagerung des Lärms an andere Stellen: das Abschnittsende, Einmündungen oder in Wohngebiete und Nachbargemeinden.
Akzeptanzprobleme
- Die Lärmminderung durch Tempo 30 ist aus diversen Gründen oft nicht effektiv.
- Tempo 30 stößt auf geringe Akzeptanz beim Kraftfahrer. Die tatsächlich erzielte geringe Geschindigkeitssenkung erlaubt meist keine nennenswerten positiven Erfolge. Siehe auch Tübingen, wo man statt Tempo 30 an einigen Straßen nun zu Tempo 40 überging. Da hätte man auch gleich Tempo 50 lassen können.
- Tempo 30 bremst auch den ÖPNV aus. Er wird weniger attraktiv.
- Tempo 30 steigert Personalkosten und treibt damit Preise unnötig in die Höhe (Taxifahrt, Busfahrt, Handwerker).
- Jeder unnötige Zeitverlust bedeutet auch für Privatleute weniger Zeit für die Familie.
- Tempo 30 steigert die Verkehrssicherheit nur dort spürbar, wo es bei Tempo 50 tatsächlich überhaupt Probleme gibt. Wo nicht (wie in Wiblingen) gibt es keinen nennenswerten Sicherheitsgewinn.
- Weil bei Tempo 30 die Straßen oft nicht rückgebaut werden, fährt der Kraftfahrer die intuitiv für die baulichen Gegebenheiten geeignete Geschwindigkeit, und damit innerorts die üblichen 50 km/h. Das führt zu häufigeren und höheren Strafen bei Tempoverstoß, selbst wenn das nur aus Unachtsamkeit geschieht. Das krampfhafte Einhalten von Tempo 30 führt zu mehr Stress, statt entspannterem Fahren, wie Tempo-50-Gegner gerne behaupten.
- Unnötiger Zeitverlust führt auch zu Frust und Stress.
- Ein zügiges Überholen von Radfahrern, wie es die StVO fordert, ist nicht mehr möglich.
Über uns – warum wir gegen Tempo 30 und pro Tempo 50 sind
Wir sind ein loser Verbund aus Menschen, die für die Beibehaltung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h, und gegen übermäßigen Gebrauch von Geschwindigkeitsbeschränkungen eintreten. Dabei geht es uns hauptsächlich um Tempo-30-Beschränkungen an Durchgangsstraßen.
An sich sind wir eher vorwärtsgerichtet und positiv denkende Menschen, und daher setzte sich die Bezeichnung “Bürgerinitative pro Tempo 50” nun durch. Aus historischer und marketingtechnischer Sicht nutzen wir bisher den Namen “Bürgerinitative gegen Tempo 30” und haben nach wie vor am Seitenanfang groß unser “GEGEN TEMPO 30” stehen, weil wir hoffen, damit mehr Menschen in unserem Sinne anzusprechen.
Trotzdem: Wir sind ja nicht diejenigen, die gegen etwas Bewährtes sind (Tempo 50) und etwas vom Bewährten abweichendes (Tempo 30) haben wollen. Sondern die Tempo-50-Gegner sind eigentlich diejenigen, die gegen etwas Bewährtes sind und damit destruktiv und negativ agieren. Sie sind es, die aus unserer Sicht rückschrittlich, wirtschaftsfeindlich und rücksichtslos gegen die große Mehrheit der auf flüssigen Verkehr auf Durchgangsstraßen angewiesenen Pendler, Gewerbetreibenden und auch den ÖPNV sind.
Warum Tempo 30, warum nicht?
Tempo-30-Beschränkungen werden meist mit dem Wunsch von Anwohnern nach weniger Lärm begründet, manchmal auch durch weniger Schadstoffausstoß oder höhere Sicherheit. Der Wunsch nach möglichst wenig Lärm ist legitim, genauso wie ein Wunsch nach wenig Schadstoffausstoß oder der Wunsch nach (Verkehrs-)Sicherheit. Das sehen auch wir ein. Allerdings stehen diesem meist auch andere Wünsche und Interessen entgegen. Der Kraftfahrer hat das Interesse, möglichst zügig von A nach B zu kommen. Das geht – zumindest heutzutage im Regelfall – nicht ohne Lärm, Schadstoffausstoß und das allgemeine Risiko, das von jedem Kraftfahrzeug ausgeht.
Dort, wo es unterschiedliche und sich gegenseitig beeinträchtigende Interessen gibt, gilt es, einen für alle Seiten vertretbaren Kompromiss zu finden und einen Interessenausgleich herbei zu führen. Das wurde im allgemeinen Konsens für den innerörtlichen Verkehr durch Erlass der Straßenverkehrsordnung bereits getan. Lärm, Emissionen und Betriebsrisko von Fahrzeugen wurden den berechtigen Interessen von Anwohnern gegenübergestellt, und als Kompromiss wurde innerorts eine Regelgeschwindigkeit(-sbegrenzung) von 50 km/h festgelegt. Der Gesetzgeber entschied sich bewusst gegen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit, weil 50 km/h zügiges Fortkommen bei gleichzeitig vertretbarem Lärm und Risiko erlaubt. Gleichzeitig wurde dabei aber den Gemeinden/Landkreisen/Bundesländern Spielräume eingeräumt. Wo aus objektiver Sicht sinnvoll und nötig, kann von dieser Regelgeschwindigkeit abgewichen werden – nach unten, wie nach oben.
Sinnvolle Beispiele
So macht es Sinn, in Großstädten wie München auf Ringstraßen auch Tempo 70 zu erlauben. Ebenso macht es Sinn, nur Tempo 30 zu erlauben, wo es die Gefahrenlage oder berechtigte Interessen erfordern. Beispiele, die übrigens explizit tatsächlich rechtliche Grundlage einer derartigen Beschränkung sind, wäre ein Unfallschwerpunkt, eine Schule oder Kindergarten direkt an der Straße (Begründung mit Gefahrenlage) oder ein Altenheim oder Krankenhaus direkt an der Straße (Begründung mit besonderem Ruhebedürfnis). Dort haben auch wir nichts gegen Tempo 30 einzuwenden.
Ungerechtfertigte Beispiele
Keine Grundlage ist aber der reine Wunsch nach weniger Lärm, es sei denn, ein Lärmgutachten bescheinigt, dass bestimmte Lärmgrenzwerte dauerhaft und auch in Zukunft absehbar überschritten werden und damit eine ernste gesundheitliche Beeinträchtigung der Anwohner vorliegt.
Doch auch in diesen Fällen ist die Beschränkung allgemeiner Bestimmungen bzw. die Beschneidung der Rechte anderer auf ein Minimum zu reduzieren. Wo möglich, sollten andere Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden (Lärmschutzfenster, Lärmschutzwand) oder Beschränkungen nur in Zeiten erfolgen, wo wirklich nötig (Nachtruhe, zeitliche Beschränkung des Geschwindigkeitslimits von 22 bis 6 Uhr).
Heutige Mode
Leider scheint es heutzutage aber Mode zu sein, gleich in die Vollen zu gehen und ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuführen, selbst da, wo es ein Lärmgutachten nicht hergibt. Man bemüht dann gerne vorgeschobener anderer Gründe (unübersichtliche Fahrbahn, Schutz von Radfahrern, Sicherheit von Fußgängern und – ganz beliebt – Kindern).
Unser Initialbeispiel ist die Geschwindigkeitsbeschränkung in Ulm-Wiblingen, wo Tempo-50-Gegner ohne rechtliche Grundlage Tempo 30 durchsetzten. Lesen Sie dazu hier weiter.