Bürgerinitiative Pro Tempo 50 – Gegen Tempo 30

Bürgerinitiative pro Tempo 50 (und gegen Tempo 30)

Mythen

Mythen zum Thema Lärm

Ein weitverbreiteter Mythos ist, dass sich der Lärm in etwa halbiere, wenn man den Verkehr von Tempo 50 auf Tempo 30 verlangsamt. Die dahinter steckenden Annahmen sind folgende:

  • Tempo 30 senke den Lärm um 3 dB(A)
  • Eine Reduktion des Lärms um 3 dB(A) entspräche einer Halbierung der Lautstärke

Beides ist falsch.

Wenn man alleine die Reduktion der Geschwindigkeit betrachtet, so sinkt der Lärmpegel nur um 2,6 dB(A) [1], also nicht einmal die angeführten 3 dB(A). Die angeführten 3 dB(A) werden genannt, weil die entsprechenden Richtlinien eine Aufrundung zulassen, und zwar nicht nur eine Rundung, sondern explizit eine Aufrundung. So werden selbst aus nur 2,1 dB(A) Lärmminderung auf wundersame Weise 3 dB(A), die real gar nicht existiren. Warum das alles? Weil 3 dB(A) gleichzeitig die Schwelle sind, aber der eine Maßnahme überhaupt als gerechtfertigt gilt.

Warum liegt die Schwelle bei 3 dB(A)? Weil dies ein Wert ist, ab dem man eine Lautstärkeänderung subjektiv überhaupt erst wahrnehmen kann. Und hier sind wir beim zweiten, entscheidenden Fehler: 3 dB(A) sind keine Verdopplung der Lautstärke, bzw. -3dB(A) keine Halbierung, wie viele immer wieder behaupten. 3 dB(A) entsprechen lediglich der Verdopplung der Schallleistung, auch Schallintensität genannt. Beides hat aber nichts mit der Wahrnehmung des Menschen zu tun. Vielmehr arbeitet das menschliche Ohr nicht linear in Bezug auf die Schallleistung oder Schallintensität, sondern seinerseits logarithmisch. Um eine Verdopplung der Lautstärke zu erzielen, bedarf es einer zehnfachen Schallleistung bzw. Schallintensität. Das wiederum entspricht +10 dB(A). Dies alles finden Sie in Quelle [2].

[1] Das kann jeder selbst nachrechnen lassen: http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/rechner/lang_dtv.html. Geben Sie einen beliebigen, realistischen DTV ein, bspw. 10.000 Kfz/24h, eine Höchstgeschwindigkeit von zunächst 50 km/h, wählen Sie dan Standard “nicht-geriffelte Gussasphalte, Aspahltbetone”, 0 % Steigung und die üblichen Werte für den Abstand zur Mitte des Fahrsrteifens von 25 m sowie die übliche Immisionsortshöhe von 4 m. Sie erhalten einen Tages-Mittelungspegel von 63,5 dB(A). Nun ändern Sie die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und behalten die anderen Werte konstant. Sie erhalten nun einen Tages-Mittelungspegel von 60,9 dB(A). Die Differenz beträgt somit nur 2,6 dB(A).

[2] http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=87&p2=2.4.1
Hier ist insbesondere der Abschnitt “Eigenschaften der Schallpegelskala” von Bedeutung, worin es heißt: “[…] Die Schallleistung (in Watt) und die Schallintensität (W/m2) verzehnfachen sich in Schritten von je 10 dB. Einem Leistungsverhältnis 1:2 entspricht der Schallpegelunterschied 3 dB. Für Fragen des Schallschutzes bedeutsam ist der Sachverhalt, dass die Lautheitsempfindung des Menschen gleichfalls einer Potenzfunktion folgt, nach der eine um den Faktor 10 erhöhte Schallleistung bzw. eine Schallpegelzunahme um 10 dB als Verdoppelung der Lautheit empfunden wird. Dabei bezeichnet man als >Lautheit< die Größe der subjektiven Lautstärkebeurteilung.”