Bürgerinitiative Pro Tempo 50 – Gegen Tempo 30

Bürgerinitiative pro Tempo 50 (und gegen Tempo 30)

Kommentare zu SWR-Beiträgen

Kommentar zur Sendung vom 15.10.2015

Die Sendung vom 15.10.2015 wurde vor dem Hintergrund der Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz vom 8.-9.10.2015 in Worms gedreht, bei der u.a. auch Tempo 30 zur Sprache kam. In der Pressemitteilung der Verkehrsministerkonferenz heißt es dazu [1]:

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung des Lärmschutzes fordert die Verkehrsministerkonferenz die Bundesregierung auf, gesetzliche Voraussetzungen für drei Kernforderungen zu schaffen. So soll das Ausnahme-Regel-Verhältnis für Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen – wie Schulen oder Kindertagesstätten – umgekehrt werden. Damit wäre vor sensiblen Einrichtungen Tempo 30 die Regel. Die zuständigen Verkehrsbehörden könnten 50 km/h ausnahmsweise anordnen. Darüber hinaus wird weiterhin 50 km/h die Regelgeschwindigkeit innerorts bezeichnen.

Da es sich hierbei um einen Spezialfall einer Tempo-30-Anordnung handelt, den sogar wir von der Bürgerinitiative pro Tempo 50 für sinnvoll halten, passte der Streit um Wiblingen nicht so recht dazu, denn hier gibt es keine Schule oder Kindertagesstätte an der Durchgangsstraße. Lediglich das Seniorenheim am Pranger, doch dort fährt selbst bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h niemand mit 50 hindurch, sodass dort schon baulich bedingt 30 km/h oder weniger eingehalten werden, eine explizite Anordnung von Tempo 30 daher gegen §45 Abs. 9 Satz 1 verstoßen würde. Wie dem auch sei, rechtlich gesehen ändert sich mit diesem Vorschlag der Verkehrsminister der Länder nicht viel, denn auch bisher ist die Anordnung von Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen – insbesondere Kindertagesstätten – schon möglich, da diese explizit als “Gefahrenlage” genannt werden, die eine derartige Geschwindigkeitsbeschränkung erlaubt.

Doch nun zum eigentlichen Beitrag. Schon zu Beginn kommen wieder fragwürdige Behauptungen. So heißt es im Film:

Hier fahren jeden Tag gut 20.000 Autos durch. Gefährlich für  Fußgänger und  Radfahrer – und vor allem laut.

Woher die 20.000 Autofahrer kommen sollen, bzw. diese Information dazu, würde mich mal sehr interessieren. Die für den strittigen Bereich (Haupt-, Sporer- und Ulmer Straße, sowie Donautalstraße, lila übermalt in der nachfolgenden Karte) für Jedermann nachvollziehbaren Zahlen sprechen eine andere Sprache, nämlich grob 10.000 Kfz/24h (der sogenannte “durchschnittliche tägliche Verkehr, DTV), genauer ein maßgeblicher DTV von 9.253 [2].

Die 20.000 Autofahrer kann man in Wiblingen an einer völlig anderen Straße zählen (der Wiblinger Allee), die aber rein gar nichts mit der Straße zu tun hat, um die hier gestritten wird: Die exakten Zahlen sind 19.265 Kfz/24h [3] auf dem 0,5 km langen Abschnitt zwischen Anschlussstelle B30 und Kreuzung Wiblinger Allee/Donautalstraße L 260/Wiblinger Ring (dort wo die Zahl 19.265 in der folgenden Karte steht).

Da Quellen [2] und [3] nicht vollständig selbsterklärend sind, ist in [4] die zugehörige Legende zu finden.

In Wiblingen fließen südlich 9.253 Kfz/24h hinein/hinaus  (die Karte hat die Zahl 9.189 aus anderer Quelle aber damit die gleiche Größenordnung). Diese Zahl teilt sich auf die Abzeigung nach links gleich nach dem Ortseingang (Gögglinger Straße) und die Hauptstraße auf, ein beachtlicher Teil fließt dort schon Richtung Donautal ab (daher auch der Bau der Querspange, deren Spatensticht gerade erst war und die genau diese Gögglinger Straße entlasten soll). Nur ein Teil davon fließt also die Hauptstraße entlang durch Wiblingen, somit sicher unter 9.253 Kfz/24h und keine 20.000!

Karte mit DTV-Zahlen für Wiblingen

Karte mit DTV-Zahlen für Wiblingen

Damit wäre schon einmal die erste falsche Behauptung entlarvt.

Warum 10.000 oder auch 20.000 Kfz/24h automatisch gefährlich für Fußgänger und Radfahrer sein sollen, bleibt leider auch ohne Beleg, wie in solchen Beiträgen üblich. Die Karlstraße in Ulm, die nachgewiesenermaßen schon 2001 einen DTV von 21.700 Kfz/24h hatte [5], ist ja auch nicht für Radfahrer und Fußgänger gefährlich. Dies wurde jedenfalls bisher nie behauptet und war auch nie ein großes Thema in den Medien. Einen Radschutzstreifen brauchte die Karlstraße im übrigen auch nicht, und das, obwohl der Schwerlastanteil dort 5 % beträgt vs. 1,5 % in Wiblingen.

Eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger leitet sich nicht automatisch von hohen Verkehrszahlen ab, sondern von örtlichen Gegebenheiten. Und ob dann eine Strecke gefährlich ist, oder nicht, kann man an den Unfallzahlen ablesen. Wiblingen wird vom Polizeipräsidium Ulm als total unauffällig eingestuft, weshalb dieses auch die Einführung von Tempo 30 dort allgemein ablehnte.

Bleibt noch, es sei laut. “Laut” ist subjektiv, und sicher zumindest nicht ganz falsch im Falle von Wiblingen. “Laut” im Sinne von Recht und Gesetz, um eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu rechtfertigen stimmt aber nicht. In Wiblingen gibt es keinen Lärmbrennpunkt, wie man anhand der Lärmkartierung der Stadt Ulm selbst nachprüfen kann. Es ist aber immerhin laut genug, dass die Stadt Ulm die fragliche Strecke ins Lärmschutzfensterprogramm aufnahm, mit dem jeder Mieter oder Eigentümer dort sich den Einbau von Lärmschutzfenstern bis 75 % der Kosten von der Stadt Ulm fördern lassen kann.

Als ehemaliger Anwohner von zwei der lautesten Straßen in Ulm (Olga- und Karlstraße), in denen ich insgesamt 12 Jahre lebte, kann ich Verkehrslärm ganz gut einschätzen. In der Karlstraße kommt zum doppelt so hohen Verkehr und weit höheren Schwerlastanteil noch hinzu, dass dort eine Feuerwache und Rettungsdienst stationiert sind, und Krankenhäuser in der Nähe sind. Zudem fährt auch die Polizei dort öfter mal mit Martinshorn hindurch. Ganztägiges Tempo 30 brauchen die Karl- und Olgastraße eigenartigerweise aber nicht, obwohl die Lärmpegel dort diejenigen in Wiblingen bei weitem übersteigen! Trotzdem hatte ich persönlich gar kein Problem dort zu leben, anscheinend sind die Wiblinger allesamt besonders lärmsensibel, wenn sie mit weit, weit geringerem Lärm schon so darüber jammern müssen.

Kommen wir damit auch zu den Aussagen des Herrn Schwegler:

…es steigert sich dann, grad mit diesen lauten Autoradios, so bis 21 Uhr…

Übertreibungen scheinen die fehlenden Argumente der Tempo-50-Gegner ersetzen zu sollen. Denn die Hauptlast des Verkehrs findet zu den typischen Berufsverkehrsstunden statt, und dabei gibt es schon gar keine Steigerung bis 21 Uhr. Ferner, was bitte hat Lärm von Autoradios mit Tempo 30 zu tun? Nur in einer Hinsicht: Wenn mit Tempo 30 langsamer gefahren wird, dann hört jeder Anwohner das Autoradio länger, kriegt also mehr Lärm davon ab, als bei T50. Aber wie gesagt, wenn einem Fakten und Belege fehlen, bedient man sich eben mitunter auch mal abstruser Behauptungen, die bei näherer Betrachtung sogar gegen Tempo 30 sprechen, wie es auch Herr Heinemann damals im Kontext mit den Radfahrerstreifen tat (siehe Kommentar zur Sendung vom 19.8.2015), als er sagte:

…es gibt natürlich auch die Gefährdung dann der Radfahrer, durch die neuen Radfahrerstreifen.

Wenn es die Radfahrstreifen sind, die Tempo 30 nötig machen, dann weg damit, vorher ging es ja auch ohne und das sogar bei T50, ganz ohne nennenswerte Unfallzahlen.

Frau Barth-Peter führt ein zumindest nicht pauschal falsches Argument an, Tempo 30 erhöhe die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Das ist prinzipiell durchaus richtig, aber die Frage ist, ob eine Erhöhung der  Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger hier überhaupt nötig ist, da dies ja mit einem Nachteil, nämlich einer Geschwindigkeitsbeschränkung für 10.000 Kraftfahrer (oder wenn wir die Behauptung, die eingangs aufgestellt wurde, zugrunde nehmen, sogar 20.000 (!)) erkauft wird. Nötig wäre es, wenn es ein Problem mit der Sicherheit gäbe. Gibt es aber nicht, es gibt keine nennenswerten Unfallzahlen in Wiblingen. In der Folge ist das zwar prinzipiell richtige Argument dann keines mehr in der konkreten Situation vor Ort. Zudem würde Schritttempo die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger sogar noch gegenüber Tempo 30 erhöhen, wie wäre es also damit, wenn das als Argument gelten soll? Oder ein Verbot für Wiblinger Anwohner, dort selbst Auto zu fahren (bzw. überhaupt eines zu besitzen), dann hätten sie und andere weniger Lärm und weniger Verkehrsrisiko?

Dann heißt es von der Sprecherin:

In Zukunft könnte so ein Hick-Hack [um Tempo 30] vielleicht vermieden werden, durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung.

Nur leider passt die dann folgende Aussage der Verkehrsministers von BW, Herrn Winfried Hermann (GRÜNE), dazu nicht, denn er redet ja auch nur über Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen, wie eingangs bereits behandelt. Da hier in Wiblingen nichts davon vorliegt, läßt sich so ein Hick-Hack zumindest hier nicht verhindern.

Zur Krönung kommen dann noch nicht passende Zahlen zur Tödlichkeit eines Aufpralls bei T30 (6%) und T50 (40%) von Jan Riedel. Beides setzt nämlich voraus, dass völlig ungebremst aufgefahren wird. Das ist aber die Ausnahme, in den allermeisten Fällen bremst der Autofahrer vor dem Aufprall. Außerdem sind sich die Tempo-50-Gegner nicht einmal einig über die Tödlichkeit, denn nach Zahlen von Prof. Dr. med. Jürgen Barz (Universität Düsseldorf) und RA Eitel Kreide, Landesverkehrswacht NRW, Düsseldorf, nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Universitäten Berlin, Düsseldorf, Heidelberg und Zürich (LVWNRW, 1990), lägen die Werte angeblich sogar bei ca. 30% (T30) bzw. 80% (T50). Wenn sich Zahlen so eklatant unterscheiden, ist höchste Vorsicht angesagt, was die Zuverlässigkeit angeht.

Aber auch hier gilt:  Sinnvoll wäre es, wenn es tatsächlich ein Problem mit der Sicherheit gäbe. Gibt es aber nicht, es gibt keine nennenswerten Unfallzahlen in Wiblingen. Wenn niemand in den fließenden Verkehr vor ein Auto springt, ist egal, ob der Verkehr mit T30 oder T50 fließt. In der Folge ist das zwar prinzipiell richtige Argument dann keines mehr in der konkreten Situation vor Ort.

Nutzen auch wir ein wenig Statistik: nur ca. jeder 100ste Unfall führt überhaupt zu einem Verkehrstoten. Unter den Kindern (0-18 Jahre) beträgt der Anteil gerade einmal 4,8 % aller Verkehrtoten, obwohl diese 17,1 % der Bevölkerung stellen. Sie sind also vergleichsweise sicher im Straßenverkehr! Fußgänger und Radfahrer stellen “nur” 27% aller Verkehrstoten (919/3377), der Rest sind die bösen Kraftfahrer selbst. Und diese 919 Verkehrstoten Radfahrer und Fußgänger enthalten auch schon alle durch diese selbstverschuldeten Unfälle, auch solche ohne Beteiligung eines KFZ. Nur 12,7% aller Unfallursachen sind “nicht angepasste Geschwindigkeit”, d.h. mehr als erlaubt oder der Verkehrssituation angemessen gefahrene Geschwindigkeit. Überhaupt gab es nur 3377 Verkehrstote insgesamt, davon starben nur 983 (29 %) bei Unfällen innerorts, der Rest außerorts.  Eine Absenkung von T30 auf T50 würde vielleicht Verkehrstote sparen, aber in lächerlich geringem Umfang. Wenn es um Menschenleben geht, sollte man da ansetzen, wo es am effektivsten ist, und da haben wir wahrlich ganz andere Probleme, als den Verkehr. Alle oben genannten Zahlen basieren auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Thema Verkehr von 2014.

Kommen wir nun zum “vorbildlichen” Reutlingen und seiner Ringelbachstraße, die angeblich auch eine Durchgangstraße sei und dort alles kein Problem sei. Dazu schreibt ein Ortskundiger (Björn Dz) in den Kommentaren zur Sendung bei Facebook:

Das vorher gebrachte “positive” Tempo-30-Beispiel in der Reutlinger Ringelbachstrasse hinkt. Die ist mehr oder weniger eine Sammelstrasse für das Ringelbachgebiet ohne klassischen Durchgangsverkehr. Der läuft einige Meter parallel in der Alteburgstrasse – mit Tempo 50 !

Und Recht hat er (siehe Karte).

Lage von Ringelbachstraße (rot übermalt) und Alteburgstraße (lila übermalt) in Reutlingen

Lage von Ringelbachstraße (rot übermalt) und Alteburgstraße (lila übermalt) in Reutlingen

Wenn man schon Vergleiche anstellt, dann nicht die Dorfstraße eines 30-Seelendorfes mit einer Autobahn vergleichen, um das überspitzt zu formulieren. Nehmen wir die Verkehrsbelastung der Alteburgstraße (L 383) dann liegt dort ein ähnlicher DTV wie in Wiblingen vor: fast 10.000 Kfz/24h [6]. Und eben Tempo 50 in der Konsequenz. Und was, lieber SWR, ist der DTV der Reutlinger Ringelbachstrasse, mit der ihr vergleicht?

Und dann kommt der wahre Gedanke hinter Tempo 30 heraus, das Ziel ist nämlich, es

…mehr Menschen es schmackhaft zu machen, auf’s Fahrrad umzusteigen, [oder] als Fußgänger sich hier zu bewegen…,

wie uns Frau Gabriele Janz (GRÜNE/Unabhängige) mitteilt, natürlich nur, um dann auch tatsächlich weniger Lärm und Schadstoffe – trotz Tempo 30 – zu erzielen. Denn Tempo 30 führt nicht selten zu mehr Lärm und mehr Schadstoffausstoß. Immerhin passierte Frau Janz nicht derselbe Fehler, wie er Herrn Chorherr passierte (die GRÜNEN, Wien), der sagte:

Wenn es gelingt, viel mehr Menschen dazu zu zwingen, …

Abschließend noch ein paar Stimmen aus den Facebook-Kommentaren:

Manfred Krug: Bei uns in Lichtenstein/Unterhasen ist 30 km/h mit viel LKW-Verkehr. Durch Straßenrandparker muß der Durchgangsverkehr öfters Anhalten und wieder Anfahren. Was soll da jetzt besser sein. Der Lärm ist der selbe.

Peter Schäffer: Der 30er-Bereich ist wirklich nur zum Abzocken da. Lärmschutz und Abgasreduzierung habe ich hier noch nicht erlebt. Ich wohne in einer Durchgangsstraße mit 30 und sehe auch nach 7 Jahren keinen Vorteil.

Stefan Böri: 30er Zonen vor Schulen/Kindergärten und wirklichen Gefahrenbereichen! Ansonsten ein absolutes NEIN!!

Kommentar zur Sendung vom 19.8.2015

Dieser Kommentar von mir zur Sendung im SWR vom 19.8.2015, erschien ursprünglich auf der Startseite, noch spätabends am selben Tag. Nach ein paar Tagen nachdenken entschied ich mich aber, den Kommentar an weniger prominenter Stelle zu platzieren. Inhaltlich stehe ich nach wie vor zum Geschriebenen, nur möchte ich einen persönlich genannten Andersdenkenden etwas weniger in die Öffentlichkeit zerren, zumal er ja denselben Einschränkungen unterliegt, wie alle interviewten. Jeder von uns konnte nun einmal nicht voll zu Wort kommen. Trotzdem ist das, was geäußert wurde, immer noch relevant, und da bleibe ich voll bei meiner Meinung, dass hier sachlich kein haltbares Argument kam und sogar ziemlich dreist Falsches behauptet wurde (wie, es gäbe eine Mehrheit für Tempo 30 in Wiblingen). Hier nun mein Kommentar zur Sendung:

Herr Heinemanns (ein Tempo-50-Gegner und Tempo-30-Forderer) Antwort auf die Frage, ob er denn Tempo 30 dort nicht zu langsam empfinde, fand ich sehr entlarvend. Wörtlich sagt er zur Frage “Ist das nicht zu langsam jetzt, Tempo 30 auf der Straße, für Sie, persönlich?”:

Naja, da ich Tempo 30 auf dieser Straße will, ist es mir natürlich nicht zu schnell – [lacht] – oder zu langsam.

Sein Grinsen bei der Antwort und die ausweichende Antwort an sich, es sei ihm auf dieser Straße nicht zu langsam, weil er auf dieser Straße ja selbst Tempo 30 wolle, sagt für mich ja nichts weiter als “Tempo 30 ist mir eigentlich auch zu langsam, aber hier ist es okay, weil ich selbst davon profitiere.” So würde ich das jedenfalls interpretieren, korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.

Der Rest waren die üblichen Behauptungen und subjektiven Empfindungen: “enge Fahrbahn, Radfahrer, Fußgängerverkehr, Verkehrslärm – also runter vom Gas” sagt der Sprecher. Bitte verzeihen Sie, wenn ich heute spätabends mal ein wenig Sarkasmus ablassen muss, was sonst eher nicht meine Art bei sachlicher Diskussion des Themas ist, aber irgendwann ist man die – meiner Meinung nach wirklich dümmliche – Argumentation einfach mal Leid. Also:

Enge Fahrbahn? Bis auf wenige Ausnahmen ist die Fahrbahn mindestens 6,5 m breit, und meist sogar noch breiter, und die Gehwege 2,5 m breit, und ebenfalls meist noch breiter (Nachweis: siehe Quelle [5] hier). Enge Fahrbahn? So eng, dass man sogar komplette Parkplätze darauf anlegen konnte und trotzdem noch Autos, LKW und Busse bisher problemlos mit jeweils 50 km/h einander begegnen konnten. So eng, dass es sogar zulässig war, Fahrradfahrerschutzstreifen – teils sogar beidseitig – anzulegen. Enge Fahrbahn? Im Ernst?

Fußgängerverkehr? Nein wirklich? In der Stadt? Ach! Wie kommt denn sowas? Jetzt mal nachdenken. Wo Leute wohnen, arbeiten und einkaufen sind Menschen. Manchmal, nein, sogar sehr oft, sind die zu Fuß unterwegs. Nennt sich dann Fußgänger. Was macht ein Fußgänger im wilden Wiblingen, wo der Autoverkehr in einer Tour rast, was das Zeug hält? Ach so, der benutzt ja die Zebrastreifen und Fußgängerampeln zum Queren der Fahrbahn, eigentlich kein Problem, oder? Habe ich persönlich im Beitrag vorgemacht, wie das geht. Ich nutzte einen der Fußgängerüberwege am Pranger, trotz rasendem Autoverkehr, und: ich lebe noch. Also bitte, nächstes Thema.

Verkehrslärm? Nein wirklich? In der Stadt? An einer Durchgangsstraße? Ach! Wie kommt denn sowas? Jetzt mal nachdenken. Wo Autos fahren, gibt es Lärm und Gestank. Wer konnte das auch ahnen, als er an eine Durchgangsstraße zog oder baute. (Und bevor jetzt der Shitstorm losgeht, ich wohne selbst an einer, wenn auch nicht so stark befahren wie in Wiblingen, das gebe ich zu, aber ich kenne die Situation gut, denn ich wohnte bisher etwa 10 Jahre in der Karlstraße in Ulm, wogegen die Ortsdurchfahrt in Wiblingen eine dörfliche Oase ist. Und nein, ich bin nicht wegen des Lärms weggezogen.)

Liebe Leute, wir Tempo-50-Befürworter gönnen jedem seine Ruhe und seinen Lärmschutz, wenn es denn ein nachgewiesenes Problem überhaupt gibt und zudem die Geschwindigkeitsbeschränkung als Maßnahme notwendig und effektiv ist. Das ist in Wiblingen aber nicht so, es gibt dort eben kein Lärmgutachten was dies belegen würde. Damit ist jedes Gejammer um Lärm dort nichts weiter als – eben Gejammer. Noch dazu auf hohem Niveau, wenn Sie mal mit anderen Lärmbrennpunkten in Ulm vergleichen. Weisen Sie nach, dass es ein Lärmproblem gibt und die Geschwindigkeitsbeschränkung effektiv wirkte und die mildest mögliche Maßnahme ist – und wir schweigen (siehe mein Leserbrief in der SWP vom 19.8.2015, wo ich für die Abschnitte der Olgastraße, in denen die Lärmgrenzwerte nachts deutlich überschritten werden, auch nachts ein Tempolimit in Ordnung finde). Solange Sie das nicht können, sollten Sie aber derjenige sein, der schweigt.

Weiter im Text. Herr Heinemann sagt (witzigerweise, als sie gerade einen schön breiten Straßenabschnitt gegenüber des Klosters abfahren, wo sogar beidseitig [!] ein Fahrradfahrerschutzstreifen existiert, die Straße also sogar außergewöhnlich breit ist):

Wenn Sie mal genau schauen, werden Sie sehen, dass die Bebauung sehr eng an der Straße ist, dass heißt die Lärmbelästigung, die Belastung auch der Anwohner ist sehr sehr hoch und: es gibt natürlich auch die Gefährdung dann der Radfahrer, durch die neuen Radfahrerstreifen.

Der erste Teil läßt mich an der objektiven Wahrnehmungsfähigkeit der Tempo-50-Gegner zweifeln. Da fährt man einen sogar extrem breiten Bereich ab, an dem zudem nur eine der beiden Seiten überhaupt Bebauung hat, und die andere der Klosterpark ist, und wo auch der Gehweg normale Breite hat und zudem die Häuser noch zusätzlichen Abstand vom Gehweg haben, und behauptet dann, dass die Bebauung eng an der Straße sei? Also bitte!

Dass die Behauptung, die Belastung der Anwohner hoch sei, ist eben nicht wahr, sonst könnte die Stadt Ulm sofort ein entsprechendes Lärmgutachten präsentieren (oder zumindest die Lärmkartierung des Abschnitts).

Aber der beste Teil kommt jetzt, denn darüber hinaus ließ Herr Heinemann wohl mehr aus Versehen als geplant die Katze aus dem Sack, was die tollen neuen Radfahrerschutzstreifen angeht:

…es gibt natürlich auch die Gefährdung dann der Radfahrer, durch die neuen Radfahrerstreifen.

Danke! Vielen Dank Herr Heinemann, Sie haben sich doch noch als Freund und Unterstützer von uns erwiesen. Denn, was Sie hier konkret sagen, bedeutet im Umkehrschluss ja nichts weiter, als dass wir sofort die Fahrradfahrerschutzstreifen abbauen sollten, damit die Radfahrer nicht länger gefährdet werden (der ADFC wird gerade ob dieser Aussage vor Wut schäumen). Da dies der Status Quo vor Einführung von Tempo 30 war, können wir dann auch gefahrlos wieder zu Tempo 50 zurückkehren, da es ja bisher kein nennenswertes Problem bezüglich der Verkehrssicherheit in Wiblingen gab.

Leider kommt zum Schluss dann noch eine – aus meiner Sicht – dreiste Lüge (oder auch hier nur eine verzerrte Wahrnehmung der Fakten). Herr Heinemann sagt:

Und wenn man das will, Tempo 30, das ist ja, das gibt ja ne, ne große Mehrheit für Tempo 30, dann muss das auf der ganzen Strecke so sein, damit der Autofahrer nicht verwirrt wird.

Erstens: Wo soll es bitte eine Mehrheit für Tempo 30 geben, wenn geschätzte 10.000 Pendler ein paar wenigen hundert Anwohnern gegenüberstehen (von denen sogar einige Teil unserer Initative sind)?

Und zweitens, wieso sollte der Autofahrer “verwirrt” sein, wenn er nur im Kernbereich mit Tempo 30 konfrontiert wird? Dieser Argumentation folgend ist es sehr verwirrend, dass ab Höhe Jägerweg Richtung Ulm-Mitte Tempo 50 gilt, danach Tempo 60, später in Ulm wieder 50, und wenn man auf die B28 fährt 70, dann wieder 50…ach wie verwirrend. Dieses Argument des “verwirrten und überforderten” Autofahrers kennen wir, es wird immer dann benutzt, wenn mehrere nicht zusammenhängende Tempo-30-Abschnitte zusammengefasst werden sollen, also auch, wo keine Gefahrenlage existiert. Da wäre es noch nachvollziehbar von “Verwirrung” zu sprechen, wenn eben eine solche Stückelung vermieden werden soll, aber einen Kernbereich auszudehnen, weil es verwirrend wäre, wenn nur der kleine Kernbereich mit 30 durchfahren werden dürfte, das finde ich – äh, irgendwie verwirrend. Ja, dieses Argument hier anzubringen, ist irgendwie wirr… wirrklich.

Wer als Autofahrer davon verwirrt wird, wenn er in bestimmten Abschnitten mal eine andere Geschwindigkeit als in anderen Abschnitten fahren soll, der sollte das Auto stehen lassen und den Führerschein abgeben – nicht zuletzt auch aus Lärmschutzgründen :-) . Außerdem dient dies der Sicherheit der Fußgänger, die ja angeblich so zahlreich auf Fahrbahnen des Autoverkehrs herumlungern. Ach ja, und für die Sicherheit der Kinder ist es auch das Beste. Ja, geben Sie zur Sicherheit der Kinder Ihren Führerschein ab, wenn Sie, werter Autofahrer, von Schildern verwirrt werden oder Sie nicht in der Lage sind, in Ulm-Wiblingen auf gut ausgebauten, breiten und übersichtlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, mit an die jeweilige Situation dynamisch angepasster Geschwindigkeit. Autofahren heißt, neben der ersten Bedeutung der Worte, auch im wahrsten Sinne vorsichtig (also vorne rausschauen, ob Radfahrer, Fußgänger oder Kinder im Weg sind oder demnächst sein könnten) und rücksichtig (auch mal in den Rückspiegel schauen, ob Sie bei Tempo 30 nicht gerade ein Radfahrer überholen will oder neben Ihnen fährt) fahren, dabei aufmerksam sein und mitdenken. Dinge, von denen heutzutage viele überfordert zu sein scheinen.

Sie sehen, auf soviel Unsinn kann man nur noch mit Spott und Sarkasmus antworten. Na gut, auch, weil es spät nachts ist.

In diesem Sinne: gute Nacht. Meine nächsten Kommentare werden wieder sachlicher, versprochen!

Quellen

[1] Pressemitteilung des Ministeriums für Energie, Infratrsuktur und Landesentwicklung Mecklemburg-Vorpommern: “Verkehrsminister der Länder setzen auf effiziente Strukturen für den Straßenbau, mehr Verkehrssicherheit und bessere Prüfverfahren“, Nummer 183/15, Schwerin, 9.10.2015durch die neuen Radfahrerstreifen

[2] Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg, Endergebnisse des Verkehrsmonitorings 2013:  Ergebnisse Landesstraßen 2013, siehe S. 29, ZEUS-Zählstellen-Nr. 83260 (fünfte Zeile von unten)

[3] Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg, Endergebnisse des Verkehrsmonitorings 2013: Ergebnisse Landesstraßen 2013, siehe S. 29, ZEUS-Zählstellen-Nr. 83258 (vierte Zeile von unten – dies ist NICHT die Straße, um die sich der Streit in Wiblingen dreht)

[4]  Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg, Endergebnisse des Verkehrsmonitorings 2013: Legende Verkehrs­monitoring 2013

[5] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: “Spotmessungen ab dem Jahr 2007 – Voruntersuchungen 2006“, Auswahl der Messpunkte und Darstellung der Messergebnisse, August 2006

[6] Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg, Endergebnisse des Verkehrsmonitorings 2013:  Ergebnisse Landesstraßen 2013, siehe S. 51, ZEUS-Zählstellen-Nr. 82999 (vierte Zeile von oben). Hinweis: Der Aussichtsturm “Käpfle” liegt ggü. des Gebiets “Saurer Spitz” – siehe OpenStreetMap.org hier.

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