Stellungnahme von Volker zum Artikel “Forderung nach Rücknahme von Tempo 30”
Ein Artikel auf Seite 25 in der Dezemberausgabe 2015 des Wiblinger Lokalmagazins “D’r Wibling’r” veranlasst mich zu dieser Stellungnahme. Darin schreibt ein F. Frick, Anwohner der Hauptstraße in Wiblingen, über den Streit um Tempo 30 dort. Soweit wäre das völlig in Ordnung, wenn er seine Meinung zum Streit kundtäte, wäre der Artikel nicht von Falschbehauptungen, Polemik, Diffamierung und Beschimpfungen geprägt.
Gleich in der Einleitung kann er sich eine Diffamierung nicht sparen (Rechtschreibfehler sind wie im Original belassen):
Aufgestellte Plakate in Alt-Wiblingen fordern wieder Tempo 50. Rücksichtslosigkeit gegen-über den Anwohnern.
Herr Frick diffamiert unsere Plakataktion und damit auch uns als “rücksichtslos”. Leider bleibt er schuldig, zu erklären, worin die von ihm behauptete Rücksichtslosigkeit bestehen soll. Plakate sind permanent in Wiblingen zu sehen, und da er nur unsere als “Rücksichtlosigkeit” diffamiert, liegt diese wohl alleine darin, dass wir eine andere Meinung als Herr Frick vertreten und bewerben.
In einer Demokratie sollte es aber selbstverständlich sein, dass jeder seine eigene Meinung nicht nur haben, sondern auch vertreten, sogar veröffentlichen und bewerben darf. Nur faschistisch-diktatorische Rechtssysteme stören sich an von eigener Staatsdoktrin abweichender Meinung und bekämpfen diese. In diesem Sinne möge ein Herr Frick einmal prüfen, ob er einer demokratischen Grundordnung angehört bzw. angehören will, und diese bevorzugt, auch mit dem Nachteil, dann seiner Meinung widersprechendes im öffentlichen Raum anzutreffen, oder ob er mit seiner Einstellung besser in ein anderes Rechtssystem passt.
Wer ist hier wirklich rücksichtslos?
Wenn wir mal über diese Diffamierung hinwegsehen, und betrachten, wie man bei gleicher Einstellung umgekehrt das Verhalten der T50-Gegner bewerten kann, die ja alleine vor der eigenen Haustür T30 haben wollen, aber sich nicht bundesweit dafür einsetzen, dann könnte man auch sagen, dass das eine “Rücksichtslosigkeit” gegenüber allen dort fahrenden Kraftfahrern ist. Diese sollen zwar in ihren eigenen Ortschaften jeden – wie es das Gesetz fordert – noch mit T50 fahren lassen, aber selbst nicht in Wiblingen T50 fahren dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten der Kraftfahrer diejenigen sind, die mit ihrer in Ulm bereitgestellten Arbeitskraft einen nicht unbeträchtlichen Anteil der Steuereinnahmen der Stadt beitragen. Und: Rücksichtlos ist, wenn man sich über die geltende Rechtslage einfach hingweg setzt. Dazu unten mehr.
Falschbehauptung Nr. 1
Weiter unterstellt Herr Frick, bar jeder Grundlage und jeden Nachweises:
Der Staat schützt nicht die Anwohner, die links und rechts der Ortsdurchfahrt in ihren Häusern wohnen, sondern den fließenden Verkehr, der möglichst wenig aufgehalten werden darf. Und da gilt für Landesstrassen die einen Ort durchqueren, seit Jahrzehnten Tempo 50 als unterste Begrenzung.
Fakt ist: Der Staat schützt sehr wohl die Anwohner, die links und rechts der Ortsdurchfahrt in ihren Häusern wohnen, aber nicht nur sie alleine, sondern auch den Kraftfahrer mit seinen konträren Interessen. Dies tut er, indem er mit einer gesetzlichen Regelung einen geeigneten Kompromiss geschaffen hat zwischen den Interessen der Anwohner, der schwächeren Verkehrsteilnehmer und der Kraftfahrer. Dieser Kompromiss lautet T50 auf Ortsdurchgangs- und Hauptverkehrsstraßen. Seit 1957 übrigens (zuvor gab es eine Phase von 1953 bis 1957 ganz ohne Limit) [1]!
Und der Staat tut noch mehr. Es gibt Gesetze, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung unter T50 sogar an stark befahrenen Durchgangs- und Hauptstraßen erlauben, selbst – anders als Herr Frick behauptet – an Landes- und Bundesstraßen. Gerade zum Schutz der dort wohnenden Menschen. Diese setzen aber voraus, dass gegen ein schutzwürdiges Interesse dort verstoßen wird. Zu viel Lärm, zu viel Schadstoffe, zu viele Unfälle – all das gestattet eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Damit es gerecht zugeht, wurden die Voraussetzungen im Gesetz klar definiert.
Heraus kommt, dass in Wiblingen an besagter Strecke – laut Gesetz – fast überall keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf T30 gestattet ist. Das ist genau das, worauf das Regierungspräsidium Tübingen auch entschied. Laut Bescheid ist der größte Teil der Strecke rechtswidrig mit T30 beschildert und der Abbau dieser Beschilderung wurde im Mai 2015 rechtskräftig angeordnet.
Wer hat den Streit angefangen?
Um es mit den später noch diskutierten Worten des Herrn Frick gleichzutun: Nur “uneinsichtige” Anwohner wollten diese Rechtsprechung nicht akzeptieren und wandten sich mit Hilfe der SPD und – allen voran Herrn Rivoir (SPD) – mit einer Petition an den Landtag Baden-Württemberg, wohlwissend, dass die Petition sachlich keine andere Entscheidung gestattet. Ziel der Petition war und ist die Verzögerung des Abbaus der rechtswidrigen Schilder. Petitionsmissbrauch, würde ich das nennen. Rücksichtslos, würde hier auch gut passen, ebenso wie “egoistisch”.
Damit schürten die T50-Gegner Streit in der Bürgerschaft und provozierten Gegenwehr. Erst die Petition der SPD und der Anwohner (die nebenbei bemerkt nur eine Wiederholung einer milderen Petition für T40 aus dem Jahr 2000 ist [2]) führte zu unserer Gründung und unserer Gegenwehr.
Verursacher der ach-so-rücksichtlosen Plakate ist also letztlich eigentlich derjenige, der diese Petition einreichte.
Falschbehauptung Nr. 2
Herr Frick schreibt weiter:
Inzwischen hat aber das Verkehrsaufkommen exorbitant zugenommen.
Schauen wir mal, wie qualifiziert diese Aussage ist. Zum Verkehr in Wiblingen gibt es zum Glück öffentlich zugängliche Verkehrszahlen, wir haben die von 1995 bis 2013 vorliegen. So sehen die Zahlen aus, die aus der Straßenverkehrszählung 2005 und 2010, sowie dem Verkehrsmonitoring 2012 und 2013 stammen [3, 4, 5, 6]:
Dass es – gerade in Wiblingen – keinerlei “exorbitante” Zunahme des Verkehrsaufkommens gab, ist ein leicht für Jedermann überprüfbarerFakt. Die Zahlen aus dem Verkehrsmonitoring bzw. der Straßenverkehrszählung zeigen, dass der Verkehr in etwa gleich stark blieb. Je nach Wahl der Bezugspunkte kann man eine leichte Zunahme von 1995 nach 2013 um unter 5 %, oder sogar eine Abnahme von 2005 bis 2013 um etwas mehr als 2 % konstruieren. Im Großen und Ganzen ist der Verkehr gleich geblieben, leichte Schwankungen der Zahlen sind völlig normal.
Wer mit derlei Falschbehauptungen “argumentiert”, hat sich schon unglaubwürdig gemacht.
Die üblichen Pseudo-Argumente
Natürlich darf dann das einzig halbwegs vernünftig klingende, bei näherer Betrachtung aber auch sinnlose Argument, der “höheren Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger” nicht fehlen, ebenso wie angeblich weniger Lärm. Herr Frick schreibt:
Ich als Anwohner der Hauptstraße Wiblingen, genieße seit Einführung von Tempo 30 die erhöhte Sicherheit und den reduzierten Lärm. Endlich kann ich risikoloser mit dem Auto von meinem Grundstück in die Straße einbiegen. Die Radfahrer die auf dem gekennzeichneten
Radstreifen vor parkenden Autos in den fließendenVerkehr ausscheren müssen, fühlen sich auch wohler, wenn Fahrzeuge hinter ihrem Rücken nur mit 30 km/h +, statt mit 50 km/h + ankommen. Fußgänger können die Straße gefahrloser überqueren.
Wunschdenken statt Fakten bestimmen auch hier die “Argumentation” vieler T30-Anhänger. Eine “erhöhte Sicherheit” kann ich nicht erkennen, zumal es schon zuvor kein Sicherheitsproblem gab, wie die Zahlen des Polizeipräsidiums und seiner Stellungnahme zu den Widersprüchen belegten.
Fußgänger haben alle 200 bis 350 m eine Querungshilfe: Ampelanlage, Zebrastreifen oder Verkehrsinsel. Das heißt: Stehender Kraftverkehr, egal ob T50 oder T30.
Radfahrer fühlen sich, so mein subjektiver Eindruck, jetzt bei T30 noch mehr bedrängt, weil man als Autofahrer nun über lange Strecken hinter ihnen her fahren muss, statt diese zügig – wie es die StVO übrigens eigentlich verlangt – überholen zu können. Wer jetzt ordnungsgemäß überholen will, d.h. mit dem vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m, muss nun viel länger auf eine Gelegenheit warten. Erstens, weil nun mehr lange entgegen kommende Konvois abzuwarten sind, zweitens, weil der Gegenverkehr dank der unsinnig ausgeführten “Schutzstreifen” nun näher zur Fahrbahnmitte fährt. Konnte man früher dank des am äußeren Rand fahrenden Gegenverkehrs Radler auch bei Gegenverkehr überholen, so ist das nun nicht mehr möglich.
Mit dem Lärm ist es auch so eine Sache. Studien zeigen, dass T30 statt T50 eine Lärmreduktion zwischen 2,1 bis 2,6 dB(A) bringt. Gleichzeitig liegt die Schwelle einer subjektiven Wahrnehmung bei 3 dB(A), weshalb das auch in den Lärmschutz-Richtlinien-StV als Wert gefordert wird, der
mindestens erreicht werden muss, um eine geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahme zu gestatten. D.h. Studien belegen, dass es mit dem Lärm gar nicht wirklich spürbar besser wird. Da das dem Wunschdenken widerspricht, wird natürlich von manchem Anwohner subjektiv anderers bewertet und behauptet. Aber nicht von allen, einige berichten, es sei lauter, als zuvor mit T50!
Studien zeigen außerdem, dass mit dem Aufstellen von T30-Schildern alleine, die tatsächlich gefahrene Geschwinigkeit nur zwischen 8 und 10 km/h ggü. T50 sinkt. Obige 2,1 bis 2,6 dB(A) Lärmreduktion werden aber nur bei Einhalten von T30 erreicht. Real ist also die Lärmreduktion
noch geringer. Diese Studien haben wir auf den umfangreichen Webseiten hier verlinkt, ich erspare mir an dieser Stelle, diese erneut aufzulisten.
Jetzt wird’s unlogisch, mit Falschbehauptung Nr. 3
Auch an anderer Stelle ist der Artikel von Unlogik geprägt. So wird behauptet, der in Unterkirchberg fahrende Verkehr fließe 1:1 durch Wiblingen. Das stimmt allenfalls bis zur Abzweigung Gögglinger Straße. Ab dort fließt nur noch ein Teil des Verkehrs weiter durch Wiblingen. Wäre das nicht so, wäre der Bau der Querspange eine Farce. Wie man also sich erdreisten kann, wider jeder Logik anderes zu behaupten, ist mir ein Rätsel.
Beschimpfungen, Diffamierungen und Polemik
Herr Frick schreibt abschließend:
Nur so kann Tempo 30 unqualifizierten Protesten standhalten und flächendeckend überall dort eingeführt werden, wo Menschen wohnen. Uneinsichtige [hier käme ein Komma hin] die Plakate aufstellen [auch hier fehlt eins] um Tempo 50 zu fordern, müssen den Fuß vom Gas nehmen, bis entsprechende Ortsumgehungen gebaut sind. Die Politik ist gefordert!
Unsere Aktionen als “unqualifizierten Protest” zu beschimpfen, ist angesichts der eigenen mangelnden Qualifikation und des Mangels an simplem Basiswissen, wie man anhand der gemachten falschen Behauptungen und der vielen Sticheleien sehen kann, schon eine “Glanzleistung”.
Wir haben uns vorher mit der Sachlage und den Fakten intensiv auseinander gesetzt, uns in die diversen Themen eingearbeitet, Studien gesichtet und uns fachlich qualifiziert. Nicht umsonst nennen wir auch unsere Quellen und belegen unsere Aussagen, anstatt leicht widerlegbaren Unsinn zu veröffentlichen. Daher können wir es uns auch leisten, auf derartige Diffamierungen, Sticheleien und Beschimpfungen des Gegners zu verzichten. Allenfalls als Reaktion auf vorausgegangene Unfairness des Gegners bedienen wir uns solcher Mittel.
Uns “Uneinsichtige” zu nennen, setzt dem ganzen noch die Krone auf. Aber den Ball können wir zurück spielen, ist unsere Sicht ja durch die geltende Rechtslage, den Widerspruchsbescheid, die Einschätzung des Polizeipräsidiums und eine breite Studienlage gedeckt, ganz im Gegensatz zur Sicht bzw. “Uneinsicht” der T50-Gegner, deren “Uneinsicht” dadurch hervorgeoben wird, dass sie es ja waren, die den Bescheid des RP Tübingen nicht einsahen, anzuerkennen, sondern eine Petition einbringen mussten, wohlwissend, dass die Rechtslage ist, wie sie ist und die Petition damit nur aufschiebende Wirkung erzielen kann, aber keine Änderung der Enscheidung.
Nur Kosten und Arbeit für einen Haufen Menschen produziert, Streit vom Zaun gebrochen, Gegenwehr provoziert, aber sich dann darüber aufregen. Das nenne ich uneinsichtiges Verhalten.
Wieder was übersehen
Leider hat Herr Frick auch hier einen wesentlichen Punkt übersehen: Die Ortsumgehung, die gerade gebaut wird, dient alleine dem Richtung Donautal abfließenden Verkehr, wird also die Unterkirchberger bis Gögglinger Straße, und diese selbst, entlasten. Der große Teil, der dann trotzdem noch durch die Hauptstraße an seinem Haus vorbei Richtung Ulm/Neu-Ulm fließt, wird nicht reduziert. Und der will nach wie vor T50 fahren, wie es die StVO vorsieht, und erst Recht bei dann verringertem Verkehrsaufkommen. Dieses wird aber noch groß genug sein, um den Status eines Landesstraße noch zu erhalten, mindestens aber den Status einer Durchgangsstraße.
Quellen
[1] http://www.faz.net/aktuell/technik-motor/auto-verkehr/tempolimit-50-jahre-tempo-50-1460250.html
[2] Drucksache 12/5341 des Landtags von Baden-Württemberg , S. 31: 30. und 31. Petitionen 11/5869 und 11/5898 betr. Verkehrsberuhigung, Beibehaltung von Tempo 40 in den Ortsdurchfahrten, 20.07.2000
[3] Büro für angewandte Statistik: Straßenverkehrszählung 2005 Baden-Württemberg, DTV- und Fahrleistungsstatistiken
[4] RP Tübingen, Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik: Verkehrsmonitoring 2010: Amtliches Endergebnis für 1-bahng, 2-streifige Landesstraßen in Baden-Württemberg, Stand Dez. 2013
[5] RP Tübingen, Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik : Verkehrsmonitoring 2012: Amtliches Endergebnis für 1-bahng, 2-streifige Landesstraßen in Baden-Württemberg, Stand Sept. 2013
[6] RP Tübingen, Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik : Verkehrsmonitoring 2013: Amtliches Endergebnis für 1-bahng, 2-streifige Landesstraßen in Baden-Württemberg, Stand Sept. 2013