Bürgerinitiative Pro Tempo 50 – Gegen Tempo 30

Bürgerinitiative pro Tempo 50 (und gegen Tempo 30)

Zur Frauenstraße in Ulm

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Sachlage

Die Stadt Ulm hatte im Dezember 2015 eine Tempo-30-Zone in der Frauenstraße in Ulm angeordnet, und zwar im Bereich zwischen Olgastraße und Neuer Straße. Da diese Anordnung aus Sicht des Widerspruchsführers offenkundig rechtswidrig war [1], wurde dagegen ein Widerspruch eingelegt. Eine andere Person hatte unabhängig davon dagegen eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht.

Nun wurde, wie erwartet, entschieden, dass die Tempo-30-Zone gegen geltendes Recht verstößt [6].

Besonders pikant ist an der Sache, dass aufgrund der Gestaltung der Straße mit Ampelanlagen, Fahrspurbegrenzungen, Schutzstreifen für Radfahrer, dem Abweichen des Grundsatzes “rechts-vor-links”, der Vorfahrtstraßenregelung mit Zeichen 306, der Einrichtung separater Busspuren, etc., dem Autofahrer signalisiert wird, dass er sich eben nicht in einer Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung befindet.

Ein Autofahrer, der bspw. über Hafenbad und Rosengasse in die Frauenstraße gelangt, mag zwar an der Einfahrt zum Hafenbad das Zone-30-Schild bemerken, aber in der Frauenstraße aufgrund der Gestaltung der Straße mit all diesen Verkehrsanlagen vergessen, sich in einer solchen weiterhin zu befinden, oder gar denken, er habe das entsprechende Zone-30-Ende-Schild übersehen.

Dass Autofahrer in der Tat die Frauenstraße nicht als Tempo-30-Zone wahrnahmen, belegen Berichte in der Presse [2]. Dass die Beschilderung nicht gut zu lesen ist, haben sogar die Stadträte der Grünen erkannt, und daher in einem Antrag an die Stadtverwaltung eben dies beklagt:

Neben Tempokontrollen schlagen die Grünen auch vor, die Beschilderung „Tempo 30“ zu verbessern, weil sie offensichtlich nicht richtig wahrgenommen werde.

Ganz genau, sie wurde offensichtlich nicht richtig wahrgenommen. Und sie wurde deshalb nicht wahrgenommen, eben weil alle dort vorhandenen oben beschriebenen Verkehrsanlagen dagegen sprechen, sich in einer Tempo-30-Zone zu befinden.

Kein Wunder, fielen dort die Autofahrer reihenweise darauf herein, und wurden munter von der Stadt Ulm wegen vermeintlicher Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Kasse gebeten.

Chronologie und Verhalten der Stadt Ulm

  • Die Stadt Ulm richtet nun also im Dezember 2015 eine – wie auch ich das sehe – offenkundig rechtswidrige Tempo-30-Zone an.
  • Sie wird im Januar 2016 durch Petition, und Mitte Februar 2016 zusätzlich durch Widerspruch darauf aufmerksam gemacht, dass dies eine – aus Sicht des Petenten und des Widerspruchsführers – offenkundig rechtswidrige Anordnung ist.
  • Mitte März wird im Rahmen des Widerspruchs “Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Verhüllung der Schilder wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit” gestellt (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO) und verlangt, die Schilder für die Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.1-50) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Widerspruch zu verhüllen oder abzubauen.
  • Die Stadt Ulm schafft einen “Superblitzer” an und führt damit Geschwindigkeitskontrollen durch [3] und kassiert dabei sehr wahrscheinlich auch Autofahrer ab, die aufgrund der Gestaltung der Straße davon ausgingen, sich nicht in einer Tempo-30-Zone zu befinden.
  • Die Stadt Ulm wird durch Stadträte der Grünen darauf hingewiesen, dass die Beschilderung „Tempo 30“ offensichtlich nicht richtig wahrgenommen werde [2].
  • Die Stadt Ulm ignoriert Hinweise zur offenkundigen Rechtswidrigkeit und behält die Beschilderung bei, kommt dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht nach und “blitzt” weiter.
  • Nachdem Kritik auch aus der Bevölkerung laut wird, behauptet sie “Stadt: Mobiler Blitzer in der Frauenstraße ist rechtens” [4]. Dazu unten mehr.
  • Der neue “Superblitzer” bringt so viel Geld ein, dass ein zweiter beschafft wird [5].

Zur Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide

Im jüngsten Artikel zur Frauenstraße wird die Stadt Ulm wie folgt zitiert:

Vorschnellen Hoffnungen auf eine Erstattung von Bußgeldern erteilt die Stadt einen Dämpfer. Nach geltender Rechtslage ist Verkehrsschildern, so lange sie aufgestellt sind, Folge zu leisten.

Prinzipiell hat die Stadt Ulm damit recht, dass aufgestellten Verkehrsschildern, selbst rechtswidrigen, Folge zu leisten ist. Es gibt aber Ausnahmen: die Unwirksamkeit und offensichtliche Rechtswidrigkeit/Unsinnigkeit. Unwirksam ist ein Verkehrsschild bspw. dann, wenn es wegen Bewuchs nicht mehr erkennbar ist. Offensichtlich rechtswidrig/unssinnig ist ein Verkehrsschild beispielsweise dann, wenn es eine Sackgasse zur Einbahnstraße erklärt und eine Ausfahrt daher nicht mehr ohne Verkehrsverstoß möglich wäre. Die Details erklärt aber besser ein Jurist, hier wird keine juristische Beratung erteilt. Hier – und das ist nur meine persönliche Meinung – müsste zumindest für Ortsfremde und in den Anfängen auch Ortskundige von der Unwirksamkeit ausgegangen werden, da die Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund der Gestaltung der Frauenstraße nicht erkennbar war. Siehe dazu auch [7]:

„Aufgrund der Beschaffenheit der Straße können Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, sich nicht in einer Tempo-30-Zone zu befinden“, urteilt der Ausschuss.

Es ist also mitnichten so, wie die Stadt suggertiert, dass per se alle Verkehrsschilder zu befolgen wären. Zudem war der Verwaltungsakt nach Meinung unserer Leute (darunter auch Juristen) und unseres Anwalts offenkundig rechtswidrig. Ob also die Stadt Ulm zu Recht oder zu Unrecht kassiert hat, wäre in jedem Einzelfall juristisch zu prüfen. Einfach so alles für rechtens zu erklären, das wäre zu einfach.

Aber das Ganze hat auch eine große moralische Bedeutung, und da steht die Stadt Ulm überhaupt nicht gut da. Es waren nämlich Vertreter der Stadt Ulm nie müde zu betonen, dass es sich nicht um “Abzocke” handle (das sollte man in der Tat nicht so sagen), und man Bußgelder ja einfach vermeiden könne, indem man sich an geltendes Recht hält.

Nun hat sich hier aber die Stadt Ulm selbst nicht an geltendes Recht gehalten und Autofahrer mit der baulichen Gestaltung der Frauenstraße sozusagen “in die Falle” tappen lassen. Wie gesagt – aus meiner Sicht war die Geschwindigkeitsbeschränkung aus gleich zwei Gründen unwirksam – der offenkundigen Rechtswidrigkeit, auf die die Stadt Ulm hingewiesen wurde, und der falschen Gestaltung der Straße, die so in einer Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung nicht existieren darf und somit der Autofahrer sehr wohl davon ausgehen darf, es gelte Tempo 50.

Aber mal angenommen, ein Gericht würde dies alles von der Hand weisen und trotzdem feststellen, dass Tempo 30 einzuhalten gewesen wäre, selbst dann hätte die Stadt Ulm die moralische Pflicht, die Autofahrer freiwillig so zu stellen, als sei Tempo 50 erlaubt gewesen. Aber das werden wir wohl nie erleben, ein Einsehen, etwas falsch gemacht zu haben, ist zu keinem Zeitpunkt zu sehen. Weder als sie von den offenkundigen Rechtsfehlern in Kenntnis gesetzt wird, noch als sie von den Stadträten der Grünen auf die mangelhafte Wahrnehmung der Beschilderung aufmerksam gemacht wird. Nein, die Stadt Ulm weiß anscheinend alles besser [4]:

Jetzt hat Roland Häußler von den Bürgerdiensten bei der Stadtverwaltung schnell alle Hoffnungen zunichte gemacht. Der Einsatz des Geräts sei rechtens gewesen, die Kritik wegen fehlender Beschilderung unzutreffend. Sämtliche in die Frauenstraße einmündende Seitenstraßen und -gassen seien entweder selbst Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche, auf denen ihrerseits Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Ein weiterer Hinweis bei der Einmündung in die Frauenstraße sei nicht erforderlich, weil die Zone durch einen Straßenwechsel nicht aufgehoben werde.

Ja, durch einen Straßenwechsel wird eine Tempo-30-Zone nicht aufgehoben, aber wer durch einmündende Seitenstraßen und -gassen in die Frauenstraße kommt, der findet einen Wechsel der Straßengestaltung vor und biegt in einer Straße ein, die so gestaltet ist, wie es nur reguläre Straßen außerhalb von Tempo-30-Zonen sein können. Und genau das führt meiner Meinung nach zur Unwirksamkeit der Tempo-30-Beschränkung und hebt damit Tempo 30 dort eben doch auf.

Daher wäre es interessant, dies einmal von einem Betroffenen im juristischen Prozess prüfen zu lassen, wer hier Recht hat, und wer nicht. Und aus den rechtswidrigen Geschwindigkeitsbeschränkungen von Wiblingen, Eggingen, Ermingen, Grimmelfingen, Donaustetten, dem Lehrer-Tal-Weg und nun zuletzt der Frauenstraße, wissen wir ja, dass die Stadt Ulm eben nicht immer Recht hat mit ihrer Sicht der Dinge, sondern durchaus selbst mal komplett falsch liegen kann. Von daher sind Aussagen wie die des Roland Häußler schon sehr gewagt.

Aussagen von Vertretern der Stadt Ulm

Wie bereits erwähnt, verwahrten sich Vertreter der Stadt Ulm des Vorwurfs der Abzocke und verwiesen darauf, man solle sich an “geltendes Recht” halten. Was davon zu halten ist, wenn man selbst mehrfach geltendes Recht bricht, ist klar. Folgende Perlen von Aussagen wurden veröffentlicht:

„Auch wenn er manche ärgert, der Blitzer ist notwendig.“ OB Gunter Czisch lässt gar keine Zweifel aufkommen, was er von der neuen mobilen Messanlage in der Frauenstraße hält. „Das ist der pädagogische Versuch, das nachzuholen, was wir durch den Umbau der letzten Jahre nicht erreicht haben.“ [3]

Herr Czisch, Ihr Umbau war eben unvollständig. Hätten Sie die Ampelanlagen, die Fahrstreifenbegrenzungen und das ganze Zeug mit abgebaut, wären auch nicht so viele (vermeintlich) zu schnell gefahren. Viele sind nur so gefahren, wie sie es von der Straßengestaltung her erwarten durften: maximal 50 km/h. Herr Czisch, die Anordnung der Ihnen untergeordneten Verkehrsbehörde war rechtswidrig. Enschuldigen Sie sich bei allen Geschädigten!

Weiter aus [3]:

„Manche fahren rücksichtslos und reagieren nicht auf die Tempo-30-Schilder.“

Genau. Gleicher Grund wie oben, daraus kann man keinen Vorwurf machen, wenn man selbst nicht für die entsprechende Gestaltung der Straße sorgt, damit diese nicht als Tempo-50-Straße gedeutet wird. Selbst schuld.

Weiter aus [3]:

Es gehe also um eine erzieherische Maßnahme, zumal niemand daran gehindert werde, sich an Regeln zu halten.

Gilt gerade auch für die Stadt Ulm: Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wiblingen, Eggingen, Ermingen, Grimmelfingen, Donaustetten, im Lehrer-Tal-Weg und in der Frauenstraße anordnen, die nicht dem geltenden Recht entsprechen. Die Stadt Ulm hält sich wiederholt nicht an die Regeln. Wie kann da ein OB von anderen fordern, sich an die Regeln zu halten? Und dann blitzt die Stadt Ulm mit ihrem Blitzer im Park- und Halteverbot, u.a. auch in einer Feuerwehrzufahrt. Dafür stellt sie sich selbst eine Ausnahmegenehmigung aus, aber auch das wird vom Bürger als moralisch falsch wahrgenommen.

Von Stadtrat Joukov stammt folgende Aussage [5]:

„Es ist keine Abzocke, Leute zu verwarnen, die sich nicht ans Gesetz halten“, sagte Michael Joukov (Grüne).

Das stimmt, da hat er völlig Recht. Aber im Kontext hier, ist es zumindest unmoralisch, die Leute durch die Straßengestaltung in die Falle tappen zu lassen und sie anschließend noch zu belehren, sie sollten sich eben ans Gesetz halten, obwohl es gerade hier die Stadt Ulm selbst auch nicht macht.

Von MdL und auch Stadtrat Rivoir kommt folgendes [5]:

Mit Gewinnerzielung haben die Kontrollen nichts zu tun, meint auch Martin Rivoir (SPD). Wer sich nicht an Regeln halte, müsse mit Konsequenzen rechnen und sie tragen. „Es ist gut, wenn kontrolliert und durchgegriffen wird.“

Mag sein, dass es nicht um Gewinnerzielung  geht. Aber wer fordert, “Wer sich nicht an Regeln halte, müsse mit Konsequenzen rechnen und sie tragen”, der sollte auch die Konsequenzen des sich selbst nicht an die Regeln zu halten ebenfalls tragen, womit wir sofort wieder bei der zumindest moralischen Pflicht der Stadt Ulm sind, Geschädigte so zu stellen, als hätte Tempo 50 auch offiziell gegolten! Das mindeste, wie gesagt, ist eine öffentliche Entschuldigung aller Stadtvertreter, die hier Fehler gemacht haben und Geschädigte auch noch durch ihre Belehrungen quasi verhöhnt haben.

Da Rivoir es gut findet, “wenn kontrolliert und durchgegriffen wird”, wundere ich mich darüber, dass er es offenbar nicht gut findet, wenn es ihn selbst trifft. Also nicht direkt, aber eben die Stadt Ulm und damit auch seine Aktionen (der Fall Wiblingen ist da ein leuchtendes Beispiel). Nun wird die Stadt Ulm mal von einer Bürgerinitiative, einem kleinen Haufen Gleichgesinnter, kontrolliert, und durchgegriffen. Das ist doch, was “gut ist”, nicht wahr?

Die Aussagen des Herrn Rivoir im Beitrag auf Regio TV vom 7.7.2018 sind auch noch einer Würdigung wert. Dazu vielleicht später mal etwas.

Klarstellungen zum jüngsten Artikel und Kommentar der SWP

Am 07.06.2018 wurde im Artikel Aus für Tempo 30 in der Frauenstraße? folgendes geschrieben:

Zwar sei die damit verbundene Empfehlung des Ausschusses, das Tempolimit wieder zurückzunehmen, „im strengen juristischen Sinne nicht bindend“, sagt ein Sprecher des Petitionsausschusses auf Anfrage. Auch Marlies Gildehaus, Sprecherin der Stadt Ulm, formuliert dies so. „Die Empfehlung hat aber einen richtungsweisenden Charakter.“ Zumal sich auch das Regierungspräsidium Tübingen der Empfehlung angeschlossen habe. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Tempo-30-Schilder in den nächsten Wochen abmontiert werden.

Hier ist hinzuzufügen, dass der juristisch bindende Bescheid sofort folgen wird. Denn das Widerspruchsverfahren muss laut Entscheidung des Petitionsausschuss durch Widerspruchsbescheid an den Widerspruchsführer abgeschlossen werden, um die Petition für erledigt zu erklären. Und darin kann nur genau das gleiche stehen. Spätestens das Verwaltungsgericht wird für “juristisch bindenden Entschluss” sorgen, aber ich bin mir sicher, dass die Stadt Ulm bzw. das Regierungspräsidium Tübingen diese Kosten nicht auch noch tragen will, denn das wäre Verschwendung von Steuergeldern, ein aussichtsloses Verfahren führen zu wollen…

Weiter heißt es in [7]:

…sagt Typke, der sich gleichwohl von der Raser-Fraktion distanziert. „Für solche Leute haben wir kein Verständnis. Blitzer kann man aber auch in einer Tempo-50-Zone aufstellen und so Fehlverhalten bestrafen.“

Das möchte ich näher erklären. Dass es in der Vergangenheit Probleme mit Rasern gab (und damit sind nicht diejenigen gemeint, die viele schon ab 1 km/h Überschreitung als Raser titulieren, sondern wahrhaft rücksichtslose Raser, die etliches zu schnell fahren und gar Rennen veranstalten), ist auch uns bekannt. Wir unterstützen auch das Unterbinden eines derartig rücksichtslosen Verhaltens und verurteilen derlei Menschen gefährdenden Unfug auf das Schärfste!

Aber: Mit einer reinen Geschwindigkeitsbeschränkung ist diesen nicht beizukommen. Sie ignorieren schon Tempo 50 innerorts, ihnen sind jegliche Geschwindigkeitsbeschränkungen ohnehin egal. Raser bekämpft man durch Präsenz vor Ort, durch Polizei, Verkehrskontrollen und auch regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen mittels Blitzer, gegen die gar nichts spricht, solange nur dort geblitzt wird, wenn es um Gefahren-, häufige Unfall- und Problemstellen geht, die rechtmäßig geschwindigkeitsbeschränkt sind. Daher: rigoroses Vorgehen gegen echte Raser. JA!, sinnlose oder rechtswidrige Geschwindigkeitsbeschränkungen: NEIN!

Weiter heißt es in [7]:

Vorschnellen Hoffnungen auf eine Erstattung von Bußgeldern erteilt die Stadt einen Dämpfer. Nach geltender Rechtslage ist Verkehrsschildern, so lange sie aufgestellt sind, Folge zu leisten.

Nein, so einfach ist es nicht, siehe oben und folgender Aussage aus  [7]:

„Aufgrund der Beschaffenheit der Straße können Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, sich nicht in einer Tempo-30-Zone zu befinden“, urteilt der Ausschuss.

Das begründet aus unserer Sicht die Unwirksamkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung und macht die Bußgeldbescheide damit anfechtbar.

Im Kommentar [8] zu Artikel [7] heißt es:

Gut durchdacht war das Ende 2015 verhängte Tempo-30-Limit für die Frauenstraße nicht. […] In einer innerstädtischen Vorfahrtstraße mal eben Tempo 30 einzuführen, geht eben nicht. Das ist eine Schlappe für die Verwaltung. Da gibt es nichts zu deuteln.

In der Tat. Eine herbe Schlappe. Abermals. So ist das, wenn man sich nicht an geltendes Recht hält. Wie schon Martin Rivoir (SPD) weiß: Man muss die Konsequenzen tragen.

Weiter heißt es:

Auch die Frauenstraße war zwischenzeitlich zur flotten Flaniermeile für die Poser- und Tuning-Fraktion geworden. Dem einen Riegel vorzuschieben, ist richtig. Auch aus Klima- und Lärmschutzgründen führt daran kein Weg vorbei: Die Stadt der Zukunft ist eine langsame Stadt.

Dem einen Riegel vorzuschieben, ist richtig, ja, nur ist eine reine Geschwindigkeitsbeschränkung wie oben dargelegt nicht zielführend. Kontrollen sind das Mittel der Wahl, dann kann man diese Szene auch bei Tempo 50 verdrängen.

Klima- und Lärmschutzgründe sind so eine Sache. Für’s Erstere ist Tempo 30 kontraproduktiv und für’s Zweite ist der Effekt nur gering (siehe Artikel des eigenen Pressehauses in  [9]). Flüsterasphalt und lärmarme Kanaldeckel sind wirksamer und das mildere Mittel, daher taugen beide Aspekte – Klima- und Lärmschutz – nicht als Begründung für die Anordnung von Tempo 30 statt Tempo 50. Gerade zum Thema Lärm sind auf dieser Webseite die Nachweise dazu sehr detailliert zu finden (zugegeben, etwas verstreut über die einzelnen Beiträge).

Weiter heißt es in [8]:

Die Verwaltung sollte mit der Empfehlung des Petitionsausschusses deshalb kreativ umgehen und keinesfalls klein beigeben. Ein paar Sonderregelungen, ein paar modifizierte Schilder dürften reichen, um dauerhaft Schleichtempo durchzusetzen. Und wer sagt eigentlich, dass die Frauenstraße auf alle Ewigkeit Vorfahrtstraße bleiben muss?

Jedem seine Meinung, ob dauerhaftes Schleichtempo erstrebenswert ist. Das ist eine Sache, die man im demokratischen Streit und anschließenden Konsenz politisch zu klären hat. Nach geltender Rechtslage ist Tempo 50 innerorts die Regelgeschwindigkeit, das ist der aktuelle Konsenz. Von dieser darf nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, auch das ist der aktuelle Konsenz. Das ganze nennt sich Demokratie, wenn Gesetze durch Konsenz der politisch gewählten beschlossen werden und Rechtsstaat, wenn auch der Staat sich an die eigenen Gesetze hält. Halten sich staatliche Stellen (bspw. Verkehrsbehörden) nicht an die Gesetze, gibt es keine Rechtfertigung mehr, das gleiche vom Bürger zu fordern!

Und dabei darf man nicht zu kreativ sein und beispielsweise wie die Stadt Ulm behaupten, die Tempo-30-Zone sei keine Tempo-30-Zone, sondern ein “verkehrsberuhigter Geschäftsbereich”, obwohl die Schilder eben doch sagen, es sei eine Tempo-30-Zone und “verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche” – wie ebenfalls klar für jeden Laien ersichtlich im Gesetz steht – “mit weniger als 30 km/h” zu beschränken wären, und neben weiteren, an genau die gleichen Bedingungen wie die Tempo-30-Zone gebunden wäre!

Genau das gleiche gilt für andere “Kreativität”: Sicherheitsgründe kann man nur anführen, wenn diese objektiv zutreffend sind, und nicht einfach unbelegt behaupten. Und Beschränkungen aus Gründen einer “geordneten städtebaulichen Entwicklung” sind eben auch an Bedingungen geknüpft, die erst einmal zu erfüllen sind.

Einfach nur “kreativ” zu sein, genügt den Anforderungen nicht und ist in einem Rechtsstaat eine Schande, wenn man damit versucht, geltendes Recht zu umgehen. Wie oft soll denn die Stadt Ulm noch durch ihre “kreativen” Anordnungen auf die Nase fallen? Nein, jetzt lieber richtig: Vorher prüfen, ob alles hieb- und stichfest ist, und dann erst Anordnungen treffen. So geht Rechtsstaat, nicht “auf politischen Wunsch” oder vermeintlich “höherer Ziele” gegen geltendes Recht agieren.

Quellen und Erläuterungen

[1] Siehe §45 StVO Abs. (1c) geregelt, in dem es heißt:

“Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

Da hier aber Lichtzeichenanlagen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und Vorfahrtszeichen 306 existieren, und zudem nicht die Vorfahrtsregel “rechts vor links” gilt, ist die Anordnung offenkundig rechtswidrig, da genau das als Ausschlusskriterium klipp und klar und sogar für den Laien les- und verstehbar in der Straßenverkehrsordnung genannt wird. Von einer Straßenverkehrsbehörde darf man wohl ausgehen, dass diese sich mit den einschlägigen Gesetzestexten auskennt, oder diese zumindest vor einer dem Bürger Rechte entziehenden Maßnahme die entsprechenden Voraussetzungen prüft und spätestens dann die Gesetze und Verordnungen liest.

[2] Südwestpresse: Grüne wollen Raser in der Frauenstraße bremsen. 08.06.2016, http://www.swp.de/3869886

[3] Südwestpresse: Blitzer in der Frauenstraße erwischt Raser im Minutentakt. 15.05.2017, http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/blitzer-in-der-frauenstrasse-14985520.html

[4] Südwestpresse: Stadt: Mobiler Blitzer in der Frauenstraße ist rechtens. 18.05.2018, http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/alle-einmuendungen-aus-tempo-30-zonen-15013396.html

[5] Südwestpresse: Raser aufgepasst: Ulm schafft zweiten mobilen Blitzer an. 04.05.2018, https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/ulm-schafft-zweiten-mobilen-blitzer-an-25433884.html

[6] Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zur Petition Nr. 15/5811, veröffentlicht in Drucksache
16 / 3954 des Landtags von von Baden-Württemberg vom 09.05.2018.
https://www.landtagbw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3954_D.pdf

[7] Südwestpresse: Aus für Tempo 30 in der Frauenstraße? vom 07.06.2018.
https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/aus-fuer-tempo-30-in-der-frauenstrasse_-26942564.html

[8] Südwestpresse: Kommentar zu Tempo 30 in der Frauenstraße: Nicht klein beigeben. 07.06.2018.
https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/nicht-klein-beigeben-26942576.html

[9] Südwestpresse: Tempolimits in Ortsdurchfahrten – Wie geht es weiter? vom 11.01.2016.
http://www.swp.de/3623274. Zitat: Peter Vortisch vom Karlsruher Institut für Technologie kann das bestätigen. “Tempo-30 würde ich nicht mit Emissionen verkaufen”, sagt der Verkehrsforscher. Die Lärmreduzierung sei kaum wahrnehmbar. Und zur CO2-Einsparung gebe es unterschiedliche Studienergebnisse, sodass er diesen Aspekt als “neutral” einschätzt.

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