Nicht nur wir aus dem Alb-Donau-Kreis und Ulm leiden unter rechtswidrigen Tempo-30-Beschränkungen, sondern wir haben Leidgenossen im gesamten Bundesgebiet. Heute stellen wir einen Fall in Bremerhaven vor, der in der Presse hier beschrieben wird.
Dort wurden in vielen Straßen rechtswidrig Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h errichtet:
Kaum etwas hat die Bremerhavener in den vergangenen Monaten so verärgert wie die neuen Tempo-30-Regelungen in der Stadt. Und jetzt das: Sie alle sind laut dem Bremer Senator für Umwelt, Bau und Verkehr rechtswidrig. Das hat ein Sprecher der Behörde auf Nachfrage des SONNTAGSjOURNALS bestätigt. […]
„Ja, diese Anordnungen von Tempo 30 sind rechtswidrig“, räumt Jens Tittmann, Pressesprecher der Senators ein. Zwei Gründe führt er hierfür an: Erstens hätte das Ordnungsamt sich für die Tempo-30-Regelungen eine Genehmigung beim Verkehrssenator in Bremen holen müssen – was nicht geschehen ist.
Zweitens seien die Berechnungen, die für so eine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich sind, gar nicht vorgenommen worden, sagt Tittmann. Das Ordnungsamt hatte sich lediglich auf den Lärmaktionsplan und die dafür ausgewerteten Daten gestützt, was laut Lärmschutzrichtlinien der Straßenverkehrsordnung längst nicht ausreicht.
Kennen wir das nicht auch aus Ulm? Aktionismus aufgrund von “Lärmaktionsplänen” ohne Lärmgutachten, das ein Überschreiten der Schwellwerte belegt, keine Unfallschwerpunkte und kein Luftreinheitsproblem?
Und auch in Bremerhaven ist es Einzelnen, hier konkret sogar eines einzigen, zu verdanken, dass die Behörden in ihre Schranken verwiesen werden:
Dass die Rechtswidrigkeit der Tempo-30-Regelungen überhaupt ans Tageslicht gekommen ist, ist dem Bremerhavener Anwalt Dr. Dieter Riemer zu verdanken. Beim Senator in Bremen hat man nämlich gar nichts von dem Alleingang des hiesigen Ordnungsamts gewusst – bis dort ein Widerspruch von Riemer gegen alle genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen eintraf. Auf zwei Seiten listet der Anwalt darin auf, welche umfangreichen Untersuchungen, Berechnungen und Prüfungen die Bremerhavener Behörde vor der Geschwindigkeitsbegrenzung eigentlich hätte leisten müssen. „Dr. Riemer hat mit seiner Kritik absolut recht“, so Tittmann.
Wie in Ulm und Bremerhaven dürften auch vielerorts ähnlich rechtswidrige Geschwindigkeitsberschränkungen existieren. Und Sie sehen, es lohnt, Widerspruch einzulegen.
Wir wünschen unserem Leidgenossen aus Bremerhaven viel Erfolg!
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